POLYAS Wahllexikon

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Gleichstellungsbeauftragte

Als Gleichstellungsbeauftragte wird eine Stelle bezeichnet, die die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Männern und Frauen in einer Behörde, einer Gemeinde oder einem Unternehmen fördert und durchsetzt.

Dabei fungiert diese Stelle vor allem als AnsprechpartnerIn für Betroffene zu diesen Themen und kann in Fällen der Diskriminierung angesprochen werden. Weitere Themengebiete sind die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Gleichstellungsbeauftragte wird, zusammen mit der Stellvertretung, für jeweils vier Jahre von den weiblichen Beschäftigten gewählt. Gemäß §16 des Bundesgleichstellungsgesetz kann nur eine Frau diese Stelle bekleiden.

Andere Bezeichnungen für diese Stelle lauten: Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbüro, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle oder Frauenvertreterin.

Siehe auch: Vertreterwahl , Betriebsratswahl


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