POLYAS Wahllexikon

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Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk vertritt. Die Belange des Handwerks werden im Zuge der Selbstverwaltung geregelt. Inhaber eines Handwerksbetriebes und des handwerklichen Gewerbes, Gesellen und Arbeitnehmer mit Berufsausbildung sowie Lehrlinge gehören zur Handwerkskammer. Jedes Mitglied ist zu einer Mitgliedschaft mit dazugehörigen Pflichtabgaben verpflichtet.

Aufgaben der Handwerkskammer

In der Handwerksordnung (HwO) sind die Hauptaufgaben der Handwerkskammer festgelegt. Neben den Pflichtaufgaben sorgt die Handwerkskammer mit weiteren Angeboten dafür, dass die Unternehmen der Region möglichst erfolgreich sein können. Die Aufgaben reichen von denen im Bereich der Selbstverwaltung bis hin zur Interessenvertretung und der Bereitstellung von Bildungsangeboten.

Zu den grundsätzlichen Aufgaben der Handwerkskammer gehören:

  • Führung der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle
  • Regelung und Beratung innerhalb der Berufsausbildung
  • Erlass von Prüfungsordnungen und Bildung von Prüfungsausschüssen
  • Durchführung von Prüfungen
  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Schlichten von Streitigkeiten zwischen Kunden und Kammern
  • Beteiligung an Anhörungen und Stellungnahmen zu neuen Gesetzen

Darüber hinaus übernimmt die Handwerkskammer auch die Interessenvertretung. So fungiert sie zum Beispiel als Sprachrohr auf der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ebene. Dabei hat sie zum Ziel gute Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft zu schaffen sowie das Image des Handwerks zu fördern.

Die modernen Kammern bieten zudem als ein modernes Dienstleistungszentrum einen umfangreichen Service. Zum Beispiel gehören unter anderem Rechtsberatung, Betriebsberatung und Ausbildungsberatung zu den Angeboten.

Organe der Handwerkskammer

Zu den gewählten Organen der Handwerkskammer gehören die Vertreterversammlung aller Mitglieder, fachbezogene Ausschüsse, der Vorstand und der Präsident. Sowohl der Vorstand als auch der Präsident werden aus der Mitte der Vollversammlung gewählt.

Die Vollversammlung erlässt die Satzung der Handwerkskammer, während der Präsident für die Vertretung der Kammer zuständig ist.

Siehe auch: Kammer, Kammerwahlen


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