POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Unter einer Vollversammlung bzw. einem Plenum versteht man die Sitzung, bei der möglichst alle stimmberechtigten Mitglieder einer Organisation oder Institution zusammenkommen.
Vollversammlungen finden unter anderem in Parlamenten, NGOs und Bildungsinstitutionen statt. Beispiele sind die studentische Vollversammlung oder die Vollversammlung der Vereinten Nationen, auf der alle UN-Mitgliedsstaaten vertreten sein müssen.
Darüber hinaus können mittels einer Vollversammlung Mitglieder in Genossenschaften, Kammern und Vereinen über das Geschehen in ihrer Institution abstimmen. So sind Interessensvereinigungen nur dann beschlussfähig, wenn eine Vollversammlung bzw. eine gewählte Vertreterversammlung stattgefunden hat.
Alternativen zur Vollversammlung vor Ort
Das Abhalten einer Vollversammlung kann unter Umständen sehr aufwendig sein, wenn die Institution über eine große Anzahl stimmberechtigter Mitglieder verfügt oder diese räumlich weit verstreut sind. Daher kann die Satzung (oder auch Wahlordnung) einerseits vorsehen, dass Vertreter gewählt werden, die in der Vertreterversammlung stellvertretend für alle Mitglieder über Abstimmungen und Wahlen entscheiden.
Oder die Satzung (respektive Wahlordnung) kann ein Live Voting über elektronische Kanäle vorsehen. Die Veranstaltung bzw. das Podium werden dabei per Live Stream übertragen, während die Mitglieder über ihre Endgeräte zugeschaltet sind und parallel ihre Stimme abgeben. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ermöglichen auf diese Weise eine komfortable Stimmabgabe für alle Stimmberechtigten, ohne dass aufwendige Anreisen notwendig sind. Das Verfahren eignet sich dabei sowohl für Organisationen mit einer kleinen Mitgliederzahl als auch für solche mit einigen hundert oder Tausenden Mitgliedern.
Erfahren Sie jetzt mehr über das Live Voting auf der Versammlung >
Siehe auch: