POLYAS Wahllexikon

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Vollversammlung

Unter einer Vollversammlung bzw. einem Plenum versteht man die Sitzung, bei der möglichst alle stimmberechtigten Mitglieder einer Organisation oder Institution zusammenkommen.

Vollversammlungen finden unter anderem in Parlamenten, NGOs und Bildungsinstitutionen statt. Beispiele sind die studentische Vollversammlung oder die Vollversammlung der Vereinten Nationen, auf der alle UN-Mitgliedsstaaten vertreten sein müssen.

Darüber hinaus können mittels einer Vollversammlung Mitglieder in Genossenschaften, Kammern und Vereinen über das Geschehen in ihrer Institution abstimmen. So sind Interessensvereinigungen nur dann beschlussfähig, wenn eine Vollversammlung bzw. eine gewählte Vertreterversammlung stattgefunden hat.

Alternativen zur Vollversammlung vor Ort

Das Abhalten einer Vollversammlung kann unter Umständen sehr aufwendig sein, wenn die Institution über eine große Anzahl stimmberechtigter Mitglieder verfügt oder diese räumlich weit verstreut sind. Daher kann die Satzung (oder auch Wahlordnung) einerseits vorsehen, dass Vertreter gewählt werden, die in der Vertreterversammlung stellvertretend für alle Mitglieder über Abstimmungen und Wahlen entscheiden.

Oder die Satzung (respektive Wahlordnung) kann ein Live Voting über elektronische Kanäle vorsehen. Die Veranstaltung bzw. das Podium werden dabei per Live Stream übertragen, während die Mitglieder über ihre Endgeräte zugeschaltet sind und parallel ihre Stimme abgeben. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ermöglichen auf diese Weise eine komfortable Stimmabgabe für alle Stimmberechtigten, ohne dass aufwendige Anreisen notwendig sind. Das Verfahren eignet sich dabei sowohl für Organisationen mit einer kleinen Mitgliederzahl als auch für solche mit einigen hundert oder Tausenden Mitgliedern.

  • Kammern: Die diversen Berufskammern in Deutschland führen regelmäßig Vertreterversammlungen durch. Die Vertreter werden von allen Mitgliedern gewählt. Doch auch auf den Versammlungen selbst kommt es zu Wahlen und Abstimmungen. Genau wie die Vollversammlung können aber auch die Zusammenkünfte dieses repräsentativen Gremiums online abgehalten werden – per Online-Stream und Live Voting. Wie das aussehen kann, lesen Sie in diesem Blogbeitrag. https://www.polyas.de/blog/de/wahlmanagement/kammerversammlung-per-live-voting
  • Genossenschaften: Ähnlich wie in Kammern gibt es auch in vielen Genossenschaften Vertreter- bzw. Generalversammlungen. Statt jedoch alle Teilnehmer zu einem Ort einzuladen, kann das Treffen auch in diesem Fall online abgehalten werden. https://www.polyas.de/genossenschaften/generalversammlung/live-voting
  • Vereine: Vereine richten für gewöhnlich mindestens einmal jährlich ein Treffen Ihrer Mitglieder ein. Dass sich alle interessierten Teilnehmer dabei an einem Ort treffen, ist nicht notwendig. Ein digitales Zusammenkommen erspart Anfahrten und gibt allen Mitgliedern die Chance, an den demokratischen Entscheidungen teilzuhaben. https://www.polyas.de/vereine/mitgliederversammlung/live-voting

Erfahren Sie jetzt mehr über das Live Voting auf der Versammlung >

Siehe auch: Vertreterversammlung, Abstimmung, Beschlussfassung, Genossenschaft, Kammer


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