POLYAS Wahllexikon

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D'Hondtsches Höchstzahlenprinzip

D'Hondt-Verfahren

Bei einer Listenwahl mit Verhältniswahlrecht muss das Verhältnis der Stimmen ermittelt werden. Dafür wird häufig das D'Hondt-Verfahren (D'hondtsches Höchstzahlensystem) angewendet, das nach dem belgischen Juristen Victor D’Hondt benannt ist. Dieses Verfahren zur Stimmauszählung wird auch als Divisorverfahren mit Abrundung bezeichnet und ist im angelsächsischen Raum als Jefferson-Verfahren bekannt, während man in der Schweiz vom Hagenbach-Bischoff-Verfahren spricht.

Bei dem D'Hondt-Verfahren wird der Höchstzahlenwert der zur Wahl stehenden Vorschlagslisten ermittelt und so die Sitzvergabe festgelegt. Die Anzahl der Stimmen einer Vorschlagsliste wird durch eine proportional aufsteigende Zahlenreihe (1, 2, 3,...) dividiert, woraus sich die Höchstzahlen ergeben. Diese werden listenübergreifend miteinander verglichen und die vorhandenen Sitze entsprechend der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt.

Beispiel für Verhältniswahl-Berechnung

Erhält zum Beispiel Liste (1) insgesamt 85 Stimmen und Liste (3) 44 Stimmen wird der erste Sitz mit 85:1 = 85  an die Liste (1) vergeben. Liste (3) erhält aber den zweiten Sitz mit der Berechnung der Höchstzahl 44:1=44. Die Zahlenreihe ergibt sich aus der Anzahl der zu vergebenen Sitze und wird dementsprechend durch die Reihenfolge der Liste, von oben beginnend bis zum letzten Sitz durchdividiert. 

Das D'Hondt-Verfahren für die Stimmauszählung ist jedoch in der Praxis diskutiert, da es bei der Berechnung nach dem Höchstzahlensystem zu Benachteiligungen kleiner Parteien kommen kann. So existieren noch alternative Verfahren der Stimmauszählung: Hare/Niemeyer-Verfahren und das Saint-Laguë/Schepers-Verfahren, die diese Benachteiligungseffekte ausgleichen können.

Siehe auch: Verhältniswahl, Wahlgrundsätze, Hare/Niemeyer-Verfahren, Saint-Laguë/Schepers-Verfahren, Hagenbach-Bischoff-Verfahren


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