POLYAS Wahllexikon

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Quorum

Ein Quorum ist definiert als der Anteil der Stimmen, der abgegeben werden muss, damit eine Wahl oder Abstimmung gültig ist (Beteiligungsquorum) oder der Anteil der Stimmen, der auf eine Wahloption oder eine:n Kandidat:in entfallen sein muss, damit diese:r gewinnt (Zustimmungsquorum). Ein Quorum kann eine zusätzliche Hürde zu einer Mehrheit darstellen, da es sich in der Regel auf die Gesamtzahl aller Wahlberechtigten bezieht.

Quoren gehen immer von einer Bezugsgröße aus, die mit 100 Prozent festgelegt ist. Diese Bezugsgröße kann zum Beispiel die Gesamtzahl der Stimmberechtigten, die Anzahl der Anwesenden oder die Anzahl der abgegeben Stimmen sein.
Für diese Bezugsgröße wird nun eine Hürde festgelegt, welche es zu überspringen gilt, damit die Abstimmung gültig wird oder ein Gremium beschlussfähig ist. Die Hürde muss dabei kleiner sein als die Gesamtmenge auf die Bezug genommen wird.

Das Ziel eines Quorums

Der Zweck des Quorums ist die Bildung einer nicht repräsentativen Mehrheit zu verhindern. Rein formal gesehen ist ein Quorum und dessen Nichterreichung keine Ablehnung einer Vorlage oder Abstimmungsfrage, hat aber dieselben Folgen. Aus diesem Grund spricht man auch von einem unechten Scheitern.

Arten von Quoren

Beteiligungsquorum

Das Beteiligungsquroum wird auch als Präsenzquorum bezeichnet. Es setzt die Mindestbeteiligung an einer Abstimmung oder Wahl voraus. Die Beteiligung kann dabei eine absolute Zahl (zum Beispiel 1000 Stimmberechtigte) oder ein Prozentsatz (50% der Stimmberechtigten) sein.
Beteiligungsquoren finden sich in Deutschland in den Geschäftsordnungen aller Parlamente (Bundestag und Länderparlamente) sowie in den Satzungen vieler Vereine. 
Wird das festgelegte Quorum nicht erreicht, so gilt das Gremium als nicht beschlussfähig.

Zustimmmungsquorum
Das Zustimmungsquorum wird auch als Konsensquorum bezeichnet. Es fordert, wie der Name sagt, die Zustimmung eines bestimmten Prozentsatzes der Stimmen. Je nach Formulierung des Zustimmungsquorums kann es sich auf die Gesamtheit der Stimmberechtigten oder die Anwesenden beziehen.
Zu beachten ist, dass ein Zustimmungsquorum nie die Mehrheit ersetzen kann, die nötig ist, um einem Beschluss zuzustimmen, sondern immer eine zusätzliche Hürde darstellt.
Im Bundestag gilt ein Zustimmungsquorum für Verfassungsänderungen, die Zweidrittelmehrheit.

Ablehnungsquorum
Das Ablehnungsquorum ist das Gegenteil des Zustimmungsquorum. Es funktioniert im Prinzip ganz genau so, nur muss bei einem Ablehnungsquorum eine bestimmte Anzahl „Nein-Stimmen“ erreicht werden. Ebenso wie beim Zustimmungsquorum ersetzt auch das Ablehnungsquorum nicht die Mehrheit, die einen Beschluss ablehnen kann. Auch hier kann die Bezugsgröße entweder die Gesamtzahl der Stimmberechtigten oder der Anwesenden sein.
In Deutschland finden Ablehnungsquoren keine Anwendung. Dies liegt darin begründet, dass man davon ausgeht, dass immer die Änderung des Status Quo erklärungsbedürftig ist und nicht dessen Beibehaltung.

Anti-proportionales Quorum
Das anti-proportionale Quorum wird auch als variables Quorum bezeichnet. Bei dieser Form des Quorums gibt es keine festgelegte Quorenhöhe. Die Höhe der zu bewältigenden Hürde orientiert sich an der Beteiligung an einer Wahl. Das bedeutet: Je höher die Beteiligung bei einer Abstimmung, desto niedriger ist die zu nehmende Hürde.
Das Modell des anti-proportionalen Quorums wurde vom Politologen Thomas Hüller entwickelt. Ziel dieser Form des Quorums ist es, die Schutzwirkung von Quoren zu erhalten, ohne dabei die Nachteile bestehender Formen des Quorums zu beinhalten.
Anti-proportionale Quoren sind aufgrund ihrer Orientierung an der Wahlbeteiligung nur bei Zustimmungs- oder Ablehnungsquoren möglich. 

Kritik am Quorum

Kritiker des Quorums werfen den Befürwortern vor, dass diese die Demokratie einschränken wollen, da sie die Hürde für demokratische Beschlüsse durch Quoren erhöhen würden.
Die Befürworter des Quorums hingegen argumentieren mit der Verhinderung unrepräsentativer Mehrheiten, die durch niedrige Wahlbeteiligung entstehen würden. 

Siehe auch: Bundestagswahl, Wahlbeteligung, Mehrheit, Wahlrecht, Stimmrecht


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