POLYAS Wahllexikon
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Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
Prozenthürde
Eine Prozenthürde (auch Sperrklausel) soll der „Zersplitterung“ eines Gremiums durch einzelne Sitze für viele kleine Listen entgegenwirken. Die Prozenthürde bezieht sich – auch bei der personalisierten Verhältniswahl – auf die Listenebene.
In Deutschland gilt bei der Bundestagswahl und den Wahlen der Landesparlamente die Fünf-Prozent-Hürde. Bei Wahlen auf kommunaler sowie auf Bezirksebene gibt es z. T. 3-Prozent- sowie 2,5-Prozent-Sperrklauseln.
Siehe auch: