POLYAS Wahllexikon

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Prozenthürde

Eine Prozenthürde (auch Sperrklausel) soll der „Zersplitterung“ eines Gremiums durch einzelne Sitze für viele kleine Listen entgegenwirken. Die Prozenthürde bezieht sich – auch bei der personalisierten Verhältniswahl - auf die Listenebene.

In Deutschland gilt bei der Bundestagswahl und den Wahlen der Landesparlamente die Fünf-Prozent-Hürde. Bei Wahlen auf kommunaler sowie auf Bezirksebene gibt es z. T. 3-Prozent- sowie 2,5-Prozent-Sperrklauseln.

Siehe auch: Verhältniswahl, Mehrheitswahl, Quorum


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