POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Wahlkabine wird auch als Wahlzelle bezeichnet. Sie ist ein für dritte Personen nicht einsehbarer Raum oder Bereich, in dem es einem Wahlberechtigten möglich ist, seine Stimme geheim abzugeben. Die Wahlkabine darf immer nur von einer Person betreten werden, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Die geheime Wahl in der Wahlkabine
In der Wahlkabine hat der Wähler die Möglichkeit seinen Stimmzettel auf einem Pult auszufüllen, zu falten und in das vorgesehene Wahlumschlag zu stecken, bevor er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine in die Wahlurne einwirft. Neben einem dokumentenechten Schreibgerät kann die Wahlkabine auch eine Auflistung aller Wahlvorschläge enthalten, Wahlwerbung allerdings ist nicht zulässig.
Sollte ein Wähler hilfebedürftig sein (z.B. geh- oder sehbehindert), besteht die Möglichkeit, dass ihm eine Begleitperson bei der Abgabe der Stimme in der Wahlkabine behilflich ist.
Siehe auch: