POLYAS Wahllexikon

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Gewerkschaft

Allgemein sind Gewerkschaften Vereinigungen von in der Regel abhängig beschäftigten Arbeitnehmern. Die Vereinigungen vertreten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer innerhalb der Vereinigung.

Aufgaben und Rechte von Gewerkschaften

Gewerkschaften setzen sich in der Regel für die Rechte, Forderungen und Interessen ihrer Mitglieder ein.

So kämpfen sie zum Beispiel für:

  • Höhere Löhne
  • Bessere Arbeitsbedingungen
  • Mehr Mitbestimmung &
  • Arbeitszeitverkürzungen

Überdies haben Gewerkschaften das Recht, Betriebsratswahlen einzuleiten und ehrenamtliche Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu benennen. 
Darüber hinaus führen Sie Tarif- und Lohnverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden und können als Druckmittel in Lohnkämpfen Streiks organisieren.
Heute sind Gewerkschaften auch von politischer und gesellschaftlicher Seite als legitime Vertreter der arbeitenden Bevölkerung anerkannt.

Gewerkschaftsvertreter im Betrieb

In Unternehmen und Betrieben sind Gewerkschaftsvertreter oft Mitglieder im Aufsichtsrat und sind so ein Teil des Kontrollorgans der Betriebsleitung.
In Deutschland haben Gewerkschaftsvertreter in Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten das Recht, 2 von 3 Sitzen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat für sich zu beanspruchen. Das Vorschlagsrecht liegt allein auf der Seite der Gewerkschaft. Darüber hinaus sind Betriebsräte in Unternehmen oft  Mitglieder in Gewerkschaften, wo sie die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebs vertreten und sich für mehr Mitbestimmung einsetzen.

Gewerkschaften in Deutschland

Laut der deutschen Rechtsprechung sind Gewerkschaften in Deutschland freiwillig eingerichtete, privatrechtliche Vereinigungen von Mitgliedern. Um als Gewerkschaft anerkannt zu werden, müssen Arbeitnehmervereinigungen in Deutschland folgende Zwecke in ihrer Satzung verankern und diese auch umsetzen können:

  • Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, die im Interesse ihrer Mitglieder liegen
  • Vom Einfluss Dritter unbeeinflusste Willensbildung
  • Organisation auf überbetrieblicher Basis
  • Anerkennung geltenden Tarifrechts
  • Tariffähigkeit
  • Gegnerfreiheit (d.h. dass sie personell und finanziell unabhängig von sozialen Gegenspielern sein müssen)

Des Weiteren bedarf es einer gewissen Durchsetzungskraft und Mitgliederstruktur, damit eine Gewerkschaft ihre Aufgaben als Tarifpartei wahrnehmen kann. Die größte Dachorganisation für Gewerkschaften in Deutschland ist der Deutsche Gewerkschaftsbund, besser bekannt als DGB. Ihm gehören zum Beispiel folgende Gewerkschaften an:

  • IG Metall
  • IG Bergbau, Chemie
  • Ver.di
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

In den letzten Jahren hat die Mitgliederzahl innerhalb der Gewerkschaften in Deutschland jedoch aufgrund von Korruptionsfällen, des Führungsstils innerhalb der Gewerkschaften und der Individualisierung der Gesellschaft stark abgenommen.

Siehe auch: Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Aufsichtsrat, Aufsichtsratswahlen, Mitbestimmung


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