POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Das Wahlverfahren (auch: Wahlsystem) ist eine formalistische Methode um festzulegen, welche Auswahlmöglichkeiten den Wahlberechtigten vorgelegt werden.
Bei einem Wahlverfahren wirken die Kombinationen aus dem Stimmrecht, der Stimmenauszählung und -gewichtung zusammen. So gibt es auf Basis der folgenden Faktoren in der Praxis hunderte verschiedene Wahlverfahren. Wahlsysteme werden in der Politik, in Vereinen, Unternehmen und anderen wählenden Institutionen, angewendet.
Der Gegenstand der Wahl
Allgemein besteht die Möglichkeit, entweder Kandidaten direkt in Ämter zu wählen (Persönlichkeitswahl) oder über Wahllisten abzustimmen (Listenwahl). Bei der Listenwahl gibt es unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten: Freie Listenwahl, losegebundene Listenwahl oder starre Listenwahl.
Das Wahlrecht der Wahlberechtigten:
Die Wahlberechtigten erhalten ein Stimmrecht, welches festlegt, wie viele Stimmen sie auf Kandidaten oder Wahllisten verteilen können. Bei Mehrstimmen-Wahlsystemen kann Stimmhäufung (Kumulieren) erlaubt werden, wobei der Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten verteilen kann, um diesen besonders zu stärken. Bei Listenwahlen wird ferner festgelegt, ob feste Listen ‚en bloc‘ gewählt werden, oder ob panaschiert werden darf, d.h. ob die Stimmen über mehrere Listen hinweg an einzelne Kandidaten vergeben werden dürfen.
Varianten der Stimmenauszählung:
Des Weiteren legt das Wahlverfahren fest, in welcher Art aus den abgegebenen Stimmen die Vergabe der Ämter an die Kandidaten geregelt wird. Die bekanntesten Wahlsysteme sind Mehrheitswahl und Verhältniswahl.
Bei der Mehrheitswahl gibt es Unterscheidungen zwischen absoluter und relativer Mehrheit.
Bei der Verhältniswahl existieren verschiedene Stimmauszählungsverfahren, wodurch eine repräsentative Sitzzuteilung erreicht werden soll.
► In der Schweiz werden diese Wahlverfahren auch als Majorz (Mehrheitswahl) und Proporz (Verhältniswahl) bezeichnet.
Ziele von Wahlverfahren:
Je nachdem, welches Ziel eine wählende Institution verfolgt, wird das entsprechende Wahlsystem angewendet.
Siehe auch: