POLYAS Wahllexikon

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Gesetz

Ein Gesetz ist dem Inhalt nach eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die das menschliche Verhalten regelt.
Idealerweise entsprechen die Inhalte den Ansichten der Mehrheit in dem Geltungsbereich des Gesetzes und drücken in verschriftlichter Form die verbindlichen Regeln einer Kultur aus. Ein Gesetz ist insofern verbindlich, als dass sich hieraus Rechte und Pflichten ergeben, deren Nicht-Einhaltung sanktioniert werden kann.

Formell versteht man unter einem Gesetz einen Willensakt der Gesetzgebungsorgane (Legislative) eines Staates, der nach dem verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist.
In Deutschland hat ausschließlich der Deutsche Bundestag die Befugnis zum Erlass von Bundesgesetzen. Auf Länderebene ist der Landtag die legislative Gewalt, die die Landesverfassung und Landesgesetze erlässt. 

Das Gesetz in der Hierarchie der Rechtsnormen
In der Normenhierarchie stehen förmliche Gesetze über Rechtsverordnungen, wie auch Satzungen und Verwaltungsvorschriften. Demnach werden Inhalte nachgelagerter Rechtsnormen unwirksam, wenn sie dem übergeordneten Gesetz widersprechen.

Eine Rechtsverordnung kann ein bestehendes Gesetz konkretisieren, technische Details umfassen und so das Gesetz von fallspezifischen Anordnungen entlasten.

Siehe auch: Rechtsnorm, Satzung, Verordnung


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