POLYAS Wahllexikon

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Bundestagsabgeordnete

Bundestagsabgeordnete – auch Mitglieder des Bundestags (MdB) genannt – werden im Rahmen von Bundestagswahlen über Direktmandate gewählt.

Aufgaben und Pflichten der Abgeordneten

Nach Art. 38 GG vertreten die 630 Bundestagsabgeordnete das ganze deutsche Volk im Bundestag. Bei der Entscheidungsfindung sind sie dabei an keine Weisungen und Aufträge gebunden. Konkret sind die Abgeordneten nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen. In der Praxis schränkt jedoch die Fraktionsdisziplin dieses freie Mandat ein. Um ein Abgeordneter zu werden muss man zwei formale Voraussetzungen erfüllen –  man muss volljährig sein und seit mindestens einem Jahr im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein.

In erster Linie sind die Bundestagsabgeordneten für folgende Aufgaben zuständig:

  • Wahl Bundeskanzler/Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
  • Das Treffen von Entscheidungen über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland
  • Erlassen von Gesetzten und die Kontrolle der Regierungsarbeit

Sonderrechte der Abgeordneten

Abgeordnete haben verschiedene Rechte, die ihnen zum Schutz dienen sollen. Und zwar nehmen sie Indemnität, Immunität und sogenannte Diäten in Anspruch.

Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete aufgrund von Äußerungen im Parlament nicht strafrechtlich oder gerichtlich verfolgt werden dürfen.

Immunität gewährleistet dem Abgeordnetenhaus jederzeit die Möglichkeit Haft oder ähnliche Beschränkungen der Abgeordneten aufzuheben.

Diäten bezeichnen die Entschädigung, die Abgeordnete für Ihre Arbeit bekommen. Somit wird gewährleistet, dass nicht nur Wohlhabende das Amt des Abgeordneten innehaben können.

Nichtmitgliedschaft im Bundestag

Im Normalfall sind Mitglieder der Bundesregierung gleichzeitig auch Mitglieder des Deutschen Bundestags. Allerdings existieren Ausnahmefälle in denen eine Nichtmitgliedschaft im Bundestag vorkommt. In dem Kontext wird zwischen typischen und situationsbedingten Nichtmitgliedschaften unterschieden.

Eine typische situationsbedingte Nichtmitgliedschaft wäre zum Beispiel vorhanden, wenn aufgrund überraschender Minister- oder Regierungswechsel Politiker in das Bundeskabinett eintreten. Auf der anderen Seite beziehen sich typische Nichtmitgliedschaften auf Experten und ranghohe Beamte.

Siehe auch: Bundestag, Bundestagswahl, Fraktionsdisziplin, Ausgleichsmandat


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