POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und zuständig für Fragen der IT-Sicherheit. Das BSI nahm 1991 seinen Dienst auf und hat seinen Hauptsitz in Bonn.
Die Rechtsgrundlage der Arbeit des BSI bildete initial das Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, aus dem im Jahr 2009 das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes hervorgegangen ist, das noch heute das geltende BSI-Gesetz.
Aufgaben des BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das BSI ist in fünf Abteilungen organisiert: Abteilung B (Beratung und Koordination), Abteilung C (Cyber-Sicherheit), Abteilung KT (Krypto-Technologie), Abteilung S (Sichere Identitäten, Zertifizierung und Standardisierung) und Abteilung Z (Zentrale Aufgaben).
Gemäß § 3 des BSI-Gesetzes bestehen die Aufgaben des BSI in:
Das BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als Zertifizierungsstelle
Gemäß § 9 (1) des BSI-Gesetzes ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die nationale Zertifizierungsstelle der Bundesverwaltung für IT-Sicherheit. Die näheren Einzelheiten der Tätigkeit als Zertifizierungsstelle sind in der “Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung” (BSIZertV) geregelt.
Lesen Sie auch: BSI & IT-Sicherheit “made in Germany”
Siehe auch: