POLYAS Wahllexikon

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Hagenbach-Bischoff-Verfahren

Um Wahlen nach dem Verhältniswahlprinzip korrekt auszuzählen, gibt es verschiedene methodische Verfahren. Eines ist das Hagenbach-Bischoff-Verfahren. Es wurde nach dem Schweizer Physiker Eduard Hagenbach Bischoff benannt. Das Hagenbach-Bischoff-Verfahren ist eine Variante des D’Hondtschen-Höchstzahlen-Verfahrens, bei dem die Sitzverteilung in einem Gremium nach Höchstzahlen berechnet wird. Im angloamerikanischen Raum ist die Methode auch unter dem Namen Jefferson-Verfahren bekannt.

Hagenbach-Bischoff-Verfahren - So funktioniert’s

Das Hagenbach-Bischoff-Verfahren wird auch als Quasi-Quotenverfahren bezeichnet, da zunächst jede zur Wahl angetretene Liste Sitze entsprechend ihrer abgerundeten Quote erhält. Im zweiten Schritt werden die Restsitze verteilt.

Verteilung der Sitze nach Quote

Hierbei wird die Anzahl der abgegebenen Stimmen durch die Zahl der zu besetzenden Sitze +1 geteilt. Das Ergebnis, aus dem sich die sogenannte Verteilungszahl ergibt, wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet oder, falls sich eine ganze Zahl als Quotient ergibt, um 1 erhöht.

Nun wird die Stimmenanzahl, die auf die jeweiligen Listen entfallen ist, durch die errechnete Verteilungszahl geteilt, so ergibt sich die Quote der jeweiligen Liste.

Beispiel:

Zur Wahl sind drei Listen angetreten, wobei auf Liste A 5160 Stimmen entfallen sind, Liste B 4380 Stimmen erhalten hat und Liste C 2460 Stimmen erringen konnte. Insgesamt wurden also 12.000 Stimmen abgegeben. Wir gehen davon aus, dass 12 Sitze zu verteilen sind.

Schritt 1: Errechnung des Quotienten

(5160 + 4380 + 2460)/(12+1) = aufgerundet 924

Schritt 2: Errechnung der Verteilungszahl für die einzelnen Listen:
  • Liste A: 5160/924 = abgerundet 5
  • Liste B: 4380/924 = abgerundet 4
  • Liste C: 2460/924 = abgerundet 2

So können nach der regulären Sitzverteilung bereits 11 Sitze auf die Listen verteilt werden. Es verbleibt 1 Restsitz.

Verteilung von Restsitzen

Sofern nach der regulären Sitzverteilung Restsitze übrigbleiben, wird im zweiten Schritt ein Quotient für jede Partei bzw. Liste errechnet. Dabei wird die Stimmenzahl der Listen durch die Anzahl der bereits zugeteilten Sitze +1 geteilt. Die Partei, mit dem höchsten Quotienten bzw. der Höchstzahl, erhält einen Restsitz. Dieses Procedere wird so lange wiederholt, bis alle Sitze verteilt sind.

Beispiel:

Bleiben wir beim oben gewählten Beispiel, so ist noch ein Sitz unter den drei Listen zu verteilen. Liste A hat bereits 5 Sitze erhalten, Liste B konnte 4 Sitze gewinnen und Liste C erzielte 2 Sitze im Gremium.

Schritt 1: Berechnung des Quotienten
  • Liste A: 5160/(5+1) = 860
  • Liste B: 4380/(4+1) = 876
  • Liste C: 2460/(2+1) = 820

Aus dieser Rechnung folgt, dass Liste B den verbleibenden Sitz im Gremium erhält, da sich für Liste B der höchste Quotient ergibt.

Lernen Sie jetzt weitere Auszählungsverfahren bei Verhältniswahlen kennen 

Siehe auch: Verhältniswahl, D'Hondtsches-Höchstzahlen-Verfahren, Hare-Niemeyer-Verfahren, Sainte-Laguë-Verfahren


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