POLYAS Wahllexikon

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Bundeswahlgesetz

Das Bundeswahlgesetz regelt die Bundestagswahlen in Deutschland. Es ist in neun verschiedene Abschnitte unterteilt und soll die fünf Wahlgrundsätze gewährleisten: Wahlen müssen allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar sein.

Mehr zu den Wahlgrundsätzen erfahren Sie hier!

Was steht drin?

Grundlegendes zur Wahl steht im ersten Abschnitt des Bundeswahlgesetzes. Dort finden sich etwa Bestimmungen zur Größe und Einteilung der Wahlkreise und Wahlbezirke. Auch wie viele Abgeordnete es maximal geben darf und wie viele davon direkt gewählt werden sollen, legt das Bundeswahlgesetz fest. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils ein Direktkandidat gewählt wird. Über die Zweitstimme kommen noch einmal mindestens 299 Mandate hinzu, so dass die Regelgröße des deutschen Bundestags aus 598 Abgeordneten besteht.

In den weiteren Abschnitten finden sich Vorschriften zum Wahlorgan (also Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss), zum Wahlrecht und zur Vorbereitung der Wahl. Zum Beispiel sieht das Bundeswahlgesetz – im vierten Abschnitt zur Wahlvorbereitung – vor, dass der Bundespräsident den Wahltag bestimmt und der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss. Weitere Vorgaben gibt es für:

  • die Wahlhandlung
  • die Feststellung des Wahlergebnisses
  • Wahlwiederholungen
  • den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Geschichte des Bundeswahlgesetztes

Die Geschichte des Bundeswahlgesetztes reicht weit in die Vergangenheit zurück. So veröffentlichte der Bundestag des Deutschen Bundes 1848 erstmal Beschlüsse, die gemeinsam als Bundeswahlgesetz bekannt wurden. In diesem Gesetz wurden die Grundsätze der Frankfurter Nationalversammlung festgehalten. Ungefähr 20 Jahre später, 1869, beschloss auch der Norddeutsche Reichstag ein Bundeswahlgesetz.

Bei der ersten Parlamentswahl der Bundesrepublik Deutschland 1949 gab es ein Extragesetz für die Wahl. Das heutige Bundeswahlgesetz trat erst 1953 in Kraft, damals wurde das Zweitstimmenwahlrecht eingeführt. Die letzte größerer Änderung erfolgte bei der Wahl von 2013. Seither werden die durch die Erststimme entstehenden Überhangmandate ausgeglichen.

Siehe auch: Bundestagswahl, Wahlrecht, Bundestag, Erststimme, Zweitstimme, Bundestagsabgeordneter


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