POLYAS Wahllexikon

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Zweitstimme

Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag, denn der Anteil der Abgeordnetenmandate, der einer Partei zusteht, wird nach der Anzahl der erhaltenen gültigen Zweitstimmen ermittelt.

Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler nicht über einzelne Kandidaten sondern über die Landeslisten der Parteien. Nach der Wahl wird in jedem Bundesland nach der Divisormethode mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers) berechnet, wie viele Mandate jede Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil in diesem Land erhält. Von der Anzahl der Sitze, die eine Partei in dem Bundesland erhält, wird die Anzahl der Direktmandate, die über die Erststimme gewählt wurden, abgezogen. Die ihr verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt.

Die Zweitstimmen zählen allerdings nur, wenn von einer Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder mindestens drei Wahlkreise gewonnen werden. Andernfalls verfallen die Zweitstimmen.

Siehe auch: Erststimme, Verhältniswahl, Stimmzettel


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