POLYAS Wahllexikon

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Ortsbeiratswahlen

Eine Ortsbeiratswahl findet in Orten statt, die sich nicht selbstständig verwalten, sondern eingemeindet wurden. Die Bürger des Ortes können daher Vertreter wählen, die ihre Interessen in der zuständigen Gemeinde vertreten.

Ortsbeiräte sind in Deutschland sehr unterschiedlich ausgerichtet, denn die Verwaltung der Gemeinden obliegt dem Landesrecht. So entscheidet jedes Bundesland in seiner Gemeindeordnung, welche Aufgaben ein Ortsbeirat übernehmen kann.

Dementsprechend variiert auch die Bezeichnung des Ortsbeirates regional:

  • Baden-Württemberg, Thüringen: Ortschaftsrat 
  • Bremen: Stadtteilparlament
  • Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz: Ortsbeirat

Die Wahl zum Ortsbeirat wird häufig mit den Kommunalwahlen kombiniert. So wurde parallel zur Kommunalwahl im März 2016 in Hessen auch die Ortsbeiratswahl durchgeführt. Je nach Einwohnerzahl konnten in Hessen zwischen drei und 19 Ortsbeiratsmitglieder gewählt werden.

Der Vorsitzende eines Ortschaftsbeirates wird häufig als Ortsvorsteher bezeichnet, wobei auch hier die Begriffe variieren. So heißt der Ortsvorsteher in Bayern beispielsweise Ortssprecher.


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