POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Wahlbenachrichtigung versorgt die Stimmberechtigten mit Informationen über die Wahl und bietet die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen.
Wahlbenachrichtigung bei der Präsenzwahl
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Dokument, das in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte über den Wahlort (Wahllokal), Wahltermin (Wahltag oder Wahlzeitraum) und die Wahlzeit informiert. Der Besitz der Wahlbenachrichtigung allein reicht zur Authentifizierung des Wählers nicht aus. Vielmehr hat sich der Wähler mit einem amtlichen Dokument (i.d.R. Personalausweis oder Reisepass) als Stimmberechtigter zu legitimieren. Nicht verwechselt werden darf die Wahlbenachrichtigung mit dem Wahlschein.
Wahlbenachrichtigung bei der Fernwahl
Neben den o.g. Angaben kann die Wahlbenachrichtigung auch den Hinweis enthalten, dass der ins Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl beantragen kann. Diese Beantragung kann neben der persönlichen Antragstellung bei der Wahlbehörde auch durch Rücksendung der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Bei Online-Wahlen kann die Wahlbenachrichtigung auch auf elektronischem Wege stattfinden (beispielsweise per Email).
Siehe auch: