POLYAS Wahllexikon

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Bundestagswahl

Der deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er ist das maßgebliche Gesetzgebungsgremium und besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes.

Die Amtszeit des Bundestags

Die Abgeordneten des Bundestags werden alle vier Jahre für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Legislaturperiode des Bundestages endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags. Der neugewählte Bundestag versammelt sich spätestens am 30. Tag nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestags. Eine Selbstauflösung des Bundestags ist nicht möglich. Der Bundestag kann jedoch durch den Bundespräsidenten auf Antrag des Bundeskanzlers aufgelöst werden. Wird der Bundestag aufgelöst, müssen nach spätestens 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

Wahlformalien der Bundestagswahl

Die Bundestagswahl findet geheim, frei, gleich, unmittelbar und allgemein statt. Mehr über die Wahlgrundsätze erfahren

Die Wahl des Bundestags ist eine personalisierte Verhältniswahl. Das heißt, dass jeder Wahlberechtigte eine Erst- und eine Zweitstimme besitzt, wobei die Erststimme für einen Kandidaten und die Zweitstimme für eine Partei vergeben wird. Durch diese Regelung entstehen Direktmandate und Überhangmandate. Die tatsächliche Sitzverteilung wird anschließend auf Basis des Wahlergebnisses nach einem Schlüssel berechnet. Jetzt mehr zur Stimmenauszählung nach Verhältniswahlrecht erfahren

Des Weiteren gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde für die Wahl einer Partei in den Bundestag. Das heißt, dass eine Partei mindestens 5% der Stimmen aller Wahlberechtigten erreichen muss, um im Bundestag vertreten zu sein. So soll eine Zersplitterung der Fraktionen vermieden werden, um handlungs- und entscheidungsfähig zu bleiben.

Wahlberechtigung zur Wahl des Bundestags

Wahlberechtigt sind alle nach Artikel 38 Abs. 2 Grundgesetz alle, die im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz Deutsche sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Personen, die berechtigt sind an der Bundestagswahl teilzunehmen, besitzen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Das heißt, dass sie nicht nur wählen dürfen, sondern auch zur Wahl kandidieren können. Es ist den Kandidaten bei der Bundestagswahl möglich für eine Partei oder als unabhängiger Kandidat zur Wahl anzutreten.  Die Formalien der Wahl sind in Artikel 39 des Grundgesetzes verankert.

 

Siehe auch: Erststimme, Wahlberechtigung, Wahlrecht, Mandat, Überhangmandat, Verhältniswahl, Legislaturperiode


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