POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Der Bundestagspräsident steht nach dem protokollarischen Rang in Deutschland an zweiter Stelle. Hinter dem Bundespräsidenten aber vor dem Bundeskanzler. Das liegt daran, dass er Repräsentant des Bundestags ist, dem Verfassungsorgan das direkt vom Volk gewählt wird.
Der Bundestagspräsident vertritt das Parlament nach außen und ist auch Adressat aller Gesetzesentwürfe. Seine wichtigste Aufgabe ist die Leitung der Sitzungen des Bundestags und des Ältestenrates. Außerdem ist er Hausherr des Reichtagsgebäudes.
Grundsätzlich ist jeder Abgeordnete vorschlagsberechtigt. Allerdings ist es nach Parlamentsbrauch üblich, die Besetzung des Amtes der stärksten Fraktion überlassen. Nach altem Parlamentsbrauch wird jedoch die Besetzung des Präsidentenamts der stärksten Fraktion überlassen. Für die Wahl vorgeschrieben is, die Mehrheit im ersten Durchgang.
Der Präsident und seine Stellvertreter werden für eine Wahlperiode bestimmt. Jede Fraktion hat das Recht auf mindestens einen Vizepräsidenten.
Siehe auch: