POLYAS Wahllexikon

Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie

Wahlvorschlag

Ein Wahlvorschlag wird bei einer Wahl beim zuständigen Wahlvorstand abgegeben. Er enthält die Daten von Kandidaten, die sich zur Wahl aufstellen lassen wollen.

Um bei einer Wahl kandidieren zu können, müssen die Personen das aktive Wahlrecht besitzen. Die Voraussetzungen, die Sie dafür erfüllen müssen, können Sie der Wahlordnung, dem Wahlgesetz oder der Satzung entnehmen. Oft sind die aktiv Wahlberechtigten auch passiv wahlberechtigt, das heißt sie können sich wählen lassen.

Wahlvorschläge bei der Listenwahl

Ein Wahlvorschlag bei einer Listenwahl wird auch Wahlliste genannt. In einer Wahlliste sind alle Kandidaten, die gemeinsam für Mandate in einem Gremium kandidieren, zusammengefasst. Wahllisten müssen meist eine gewisse Anzahl von Stützunterschriften aufweisen, damit sie zu gültigen Wahlvorschlägen werden. Die Kandidaten auf der Wahlliste müssen ihrer Nominierung bzw. Kandidatur ausdrücklich zustimmen.
Der erste Kandidat, der in einer Wahlliste aufgeführt wird, wird entweder als Listenführer oder Spitzenkandidat bezeichnet.

Wahlvorschläge bei der Persönlichkeitswahl

Bei der Persönlichkeitswahl können sich die Kandidaten direkt aufstellen lassen. Sie treten als Personen an, können aber trotzdem Mitglied einer Partei sein. Die Kandidaten werden bei einer Persönlichkeitswahl direkt von den Wahlberechtigten gewählt. 

Siehe auch: Persönlichkeitswahl, Listenwahl, Kandidat, Spitzenkandidat, Stützunterschriften, Wahlrecht, Wahlordnung


< Zur Übersicht