POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Architektenkammern sind die öffentlichen Berufsvertretungen aller Architekten in Deutschland. Architektenkammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert und nehmen die ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben wahr. Da Kammerrecht Landesrecht ist, basieren Aufbau und Aufgaben der Kammern auf den Gesetzen der Bundesländer. Mit der Bundesarchitektenkammer haben die Landesarchitektenkammern eine länderübergreifende Interessenvertretung errichtet. Diese ist jedoch keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein Verein.
Alle Architekten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sind Pflichtmitglieder in der jeweiligen Landesarchitektenkammer. Doch sind nicht nur Architekten, sondern auch Innenarchitekten, Landschafts- und Gartenarchitekten sowie Stadtplaner Mitglieder in den Landesarchitektenkammern. Die Architektenkammern finanzieren sich über die Pflichtbeiträge, die die Mitglieder der Kammern entrichten müssen. Die Höhe der Beiträge beschließt in der Regel die Vertreterversammlung der Kammer.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Architektenkammer gehören:
Um das Berufsrecht der Architekten zu schützen, können zum Beispiel Verstöße der Architekten gegen berufsrechtliche Regelungen von den Berufsgerichten der Architektenkammern geahndet werden.
Für die Ausübung der Aufgaben sind konkret die Organe der Architektenkammer zuständig – die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die Vertreterversammlung wird als das oberste Organ der Architektenkammer üblicherweise alle 4 bis 5 Jahre von den Kammermitgliedern gewählt. Rechtsgrundlage ist die Wahlordnung der jeweiligen Architektenkammer. Als legislatives Organ legt die Vertreterversammlung die Grundsätze für die Arbeit fest. Außerdem beschließt sie die Satzung sowie andere Regelwerke, wie die Berufs-und Beitragsordnung. Zudem genehmigt die Vertreterversammlung den Haushaltsplan, wählt den Vorstand, das Präsidium und die Ausschüsse.
Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/in, drei Vizepräsidenten/-innen und Beisitzern/-innen. Dabei muss mindestens ein Vizepräsident zu den angestellten oder beamteten Kammermitgliedern gehören. Die Hauptaufgabe des Vorstands besteht darin die Geschäfte der Architektenkammer zu führen.
Siehe auch: