POLYAS Wahllexikon

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Seniorenbeirat

Ein Seniorenbeirat ist ein gewähltes beratendes, aber nicht beschließendes Gremium auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene, um die Interessen der älteren Generation oder besonderer Gruppen von Älteren in den politischen Prozess auf der jeweiligen Ebene einzubringen.
Dementsprechend heißen die Gremien synonym auch Seniorenrat, Seniorenbeirat der Gemeinde, Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat, Landesseniorenrat.

Wahlberechtigt sind in der Regel alle Personen ab 60 Jahre (in einigen Gemeinden auch bereits ab 55 Jahre). Die Rechtsgrundlage bildet die jeweilige Wahlordnung.

Ein Beispiel stellt die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln dar. Hier waren im Jahr 2011 insgesamt 237.678 Personen ab 60 Jahre wahlberechtigt. Rechtsgrundlage war die Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln. Die nächste Wahl in Köln findet im Jahr 2016 statt.
In Berlin hingegen wird beispielsweise die Seniorenvertretung auf Bezirksebene gewählt. Die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen erfolgen jeweils in der 8. Kalenderwoche nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung. Wahlberechtigt sind auch hier alle Personen ab 60 Jahren.

Mehr zu Seniorenbeiratswahlen

Siehe auch: Behindertenbeirat, Integrationsbeirat, Jugendparlament


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