POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Stimmabgabe beschreibt den Prozess des Ausfüllens eines Stimmzettels bei einer Wahl. Zur Abgabe der Stimme bestehen bei Wahlen und Abstimmungen verschiedene Methoden. Diese sind im Wahlgesetz, beziehungsweise der Wahlordnung, zur betreffenden Wahl festgeschrieben. Es bestehen die Möglichkeiten der Stimmabgabe im Wahllokal, der Stimmabgabe per Briefwahl und der Online Stimmabgabe.
Die Stimmabgabe im Wahllokal
Der Wahlberechtigte begibt sich am Tag der Wahl zum Wahllokal. Er ist hierbei an die Öffnungszeiten des Wahllokals gebunden. Der Wähler muss sich im Wahllokal mit seinem Personalausweis und seinem Wahlschein identifizieren. Ein Wahlhelfer prüft die Wahlberechtigung und hakt den Namen des Wahlberechtigten nun im Wählerverzeichnis ab. Ist die Identifikation erfolgt, erhält der Wähler den Stimmzettel sowie die Wahlvorschläge. In der Wahlkabine kann er nun unbeobachtet seine Stimme abgeben, indem er den Stimmzettel ausfüllt. Sobald er seinen Stimmzettel ausgefüllt hat, faltet er diesen und wirft ihn anonym in die Wahlurne außerhalb der Wahlkabine. Mit diesem Schritt ist die Stimmabgabe im Wahllokal beendet.
Die Stimmabgabe per Briefwahl
Die Stimmabgabe per Brief erfolgt meist vor dem eigentlichen Wahltag. Die Briefwahlunterlagen sind in der Regel vor der Wahl zu beantragen, dies erfolgt entweder online oder durch ausfüllen und zurücksenden des Wahlscheins an die Wahlbehörde. Der Wähler erhält nach erfolgter Beantragung der Briefwahl die Briefwahlunterlagen. Diese enthalten einen Wahlschein, die Liste mit den Kandidaten, den Stimmzettel, einen Wahlumschlag und einen Rückumschlag. Der Wähler kann nun den Stimmzettel ausfüllen und in den Wahlumschlag stecken. Gemeinsam mit dem Wahlumschlag wird außerdem der Wahlschein in den (größeren) Rückumschlag gesteckt. Dieser wird dann an die Wahlbehörde gesendet oder direkt beim Wahlamt abgegeben. Die Entscheidung für die Briefwahl wird auch im Wählerverzeichnis vermerkt, um eine doppelte Stimmabgabe zu vermeiden. Die beiden Umschläge dürfen nicht gleichzeitig von derselben Person im Wahlbüro geöffnet werden. Auf diese Weise wird das Wahlgeheimnis gewahrt.
Die Online-Stimmabgabe
Bei der Online-Stimmabgabe (nicht zu verwechseln mit der Stimmabgabe per Wahlcomputer) erhält der Wähler seine Wahleinladung per E-Mail oder Brief. In der Wahleinladung findet er seine Zugangsdaten für das Wahlsystem. Mit diesen kann er über jedes webfähige Endgerät auf des Wahlsystem zugreifen, sich einloggen, seinen Stimmzettel ausfüllen, diesen noch einmal prüfen und seine Stimme per Knopfdruck abgeben. Dabei bleibt das Wahlgeheimnis ebenfalls vollumfänglich gewahrt. Erfahren Sie mehr zur Online-Stimmabgabe!
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