POLYAS Wahllexikon

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Kombinierte Listenwahl

In einer Listenwahl werden die wählbaren Kandidaten in Wahllisten aufgeführt. Die Wähler können zwischen den einzelnen Wahllisten entscheiden. Ein Sonderfall der Listenwahl ist die Kombinierte Listenwahl, die auch als lose gebundene Listenwahl bezeichnet wird. Bei der losegebundenen Listenwahl bietet sich die Stimmenauszählung nach dem Verhältniswahlrecht an. Erfahren Sie jetzt mehr, zur Verähltniswahl!

Bei der kombinierten Listenwahl können die Wähler sich für eine Wahlliste entscheiden und innerhalb dieser Liste den einzelnen Kandidaten Stimmen zuweisen.

Die Wähler können wie bei einer kombinierten Listenwahl einzelne Kandidaten direkt bevorzugen und diese mit ihrem Kreuz auf einen günstigeren Listenplatz bringen, sodass deren Chance auf den Einzug ins Gremium steigt. Daneben können auch komplette Wahllisten gewählt werden, sodass alle Kandidaten auf dieser Liste gleichermaßen begünstigt werden.
Die Wähler haben bei der kombinierten Listenwahl darüber hinaus die Möglichkeit des Kumulierens, das heißt, dass die Wahlberechtigten über mehrere Stimmen verfügen, die sie auf einen Kandidaten vereinen können. 

Die Stimmzettelerstellung bei einer kombinierten Listenwahl kann eine aufwendige Angelegenheit sein, da viele Faktoren in die Erstellung des Stimmzettels einbezogen werden sollen. Lesen Sie jetzt, wie Sie die Stimmzettel für Ihre kombinierte Listenwahl gestalten können!

Neben der kombinierten beziehungsweise lose gebundenen Listenwahl haben Sie die Möglichkeit eine freie Listenwahl oder eine starre Listenwahl durchzuführen!

Siehe auch: Listenwahl, Verhältniswahl, Starre Listenwahl, Lose gebundene Listenwahl, Freie Listenwahl


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