POLYAS Wahllexikon

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Integrationsbeirat

Ein Integrationsbeirat (Synonym: Ausländerbeirat) ist ein politisch legitimiertes und anerkanntes Gremium zur Mitwirkung an kommunalen Entscheidungsprozessen. Er soll als durch die Ausländer selbst gewählte (Vertrauens-)Instanz deren Belange gegenüber deutschen Staatsbürgern, Behörden und Verwaltungen partizipatorisch vertreten und so einen integrationspolitischen Beitrag leisten.

Wahlberechtigt sind in der Regel alle Ausländerinnen und Ausländer (oft auch EU-Bürger und Staatenlose), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und so bspw. seit mind. drei Monaten in der Gemeinde gemeldet sind. Die Rechtsgrundlage bildet die entsprechende Gemeindeordnung und Wahlordnung.

Ein Beispiel stellt die Ausländerbeiratswahl in Hessen im Jahr 2015 dar, bei der in allen hessischen Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnern sowie in einigen kleineren Kommunen Ausländerbeiräte für fünf Jahre gewählt wurden.

Mehr zu Wahlen von Integrationsbeiräten

Siehe auch: Seniorenbeirat, Behindertenbeirat, Jugendparlament


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