POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich in der Rechtsform des Vereins freiwillig zu Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist eine feste interne Organisationsstruktur haben. Zur Erreichung gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen bündeln Verbände die Interessen der einzelnen Mitglieder. Neben dem Staat und der Politik (Lobbyismus) sind auch die Öffentlichkeit und die Medien Adressaten der verbandspolitischen Arbeit, sowie natürlich die eigenen Mitglieder.
Es gibt mannigfaltige Erscheinungsweisen von Verbänden: Wirtschaftsverbände, berufsbezogene Verbände, tarifpolitische Verbände, sozial- und gesellschaftsbezogene Verbände, Wissenschafts- und Forschungsverbände, Kultur- und Sportverbände und Schutzverbände gehören dazu.
Abgrenzung vom Verband zum Verein
Eine Abgrenzung zwischen Verbänden und Vereinen kann nicht trennscharft vorgenommen werden, da die meisten Verbände in ihrer Rechtsform ebenso ein „eingetragener Verein“ sind. Lediglich der Namensbestandteil „Verband“ im Vereinsnamen lässt meist auf den Zweck des Vereins schließen, nämlich der Vertretung gemeinsamer Interessen. Allerdings bestehen hier auch Ausnahmen (beispielweise beim ADAC, dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club).
Abgrenzung vom Verband zur Kammer
Ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal von Verbänden zu Kammern ist die freiwillige Mitgliedschaft im Verband, während bei Kammern eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht. Auch handelt es sich bei Kammern zumeist um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die staatlich festgelegte Aufgaben erfüllen, während Verbände überwiegend in der privatrechtlichen Rechtsform des eingetragenen Vereins auftreten.
Siehe auch: