POLYAS Wahllexikon

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Briefwahlordnung

Findet eine Wahl als reine Briefwahl statt, so sind alle Fristen und notwendigen Schritte zur Durchführung und Organisation der Wahl durch die Briefwahlordnung geregelt.

Eine Briefwahlordnung kann auch dann erlassen werden, wenn ergänzend zu einer Präsenzwahl eine Briefwahl stattfinden soll. Reine Briefwahlordnungen sind eher selten zu finden. Meist ist die schriftliche Stimmabgabe, also die Briefwahl, in der allgemeinen Wahlordnung verankert. Ein Beispiel für eine Briefwahlordnung finden Sie hier.

Briefwahlordnung und Wahlordnung werden entweder durch den Wahlvorstand oder den Gesetzgeber erlassen. In Vereinen kann auch auf der Mitgliederversammlung über die Briefwahlordnung abgestimmt werden

Inhalte der Briefwahlordnung:

  • In welcher Form die Wahlvorschläge erfolgen
  • In welcher Form die Wahl bekannt gemacht wird
  • Wer für die Wahl das aktive und/oder passive Wahlrecht besitzt
  • Wie die Stimmzettel aussehen sollen
  • Welche Fristen für die Wahl vorgesehen sind
  • Wie die Stimmabgabe bei der betreffenden Wahl abläuft
  • Wie die abgegebenen Stimmzettel ausgezählt werden
  • Wann und in welcher Form das Wahlergebnis bekanntgegeben wird

Erfahren Sie jetzt mehr über rechtliche Formalien von Wahlen

Siehe auch: Briefwahl, Wahlordnung, Wahlausschuss, Wahlvorschlag, Wahlvorstand, Wahlverfahren


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