POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Die Auswahl eines Auszählungsverfahrens und damit die Berechnung der Sitzvergabe sind entscheidend für den Ausgang einer Wahl.
Im Unterschied zu Mehrheitswahlen werden bei Verhältniswahlen die Vergabe der Sitze berechnet und können entweder nach dem D’Hondt-Verfahren, dem Hare/Niemeyer-Verfahren oder dem Saint-Laguë/Schepers-Verfahren berechnet werden.
Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren wird seit 2009 für die Bundestagswahlen in Deutschland, die Europawahlen und Landtagswahlen eingesetzt.
Hans Schepers schlug 2009 eine Neuerung des Sitzzuteilungsverfahrens vor. Die Ergebnisse des von Schepers entwickelten Verfahrens decken sich mit denen des 1912 entwickelten Verfahrens des französischen Mathematikers André Sainte-Laguë und erhielt dementsprechend seine Bezeichnung.
Diese Verfahren wendet eine Divisormethode mit Standardrundung an. Das heißt, zur Ermittlung der Sitze wird ein Zuteilungsdivisor ermittelt, der durch die erreichte Stimmanzahl der einzelnen Listen dividiert wird. Daraufhin können die Dezimalzahlen simpel gerundet werden. So ergibt die Zahl 3,78 eine Sitzzuteilung von vier Sitzen. Jedoch muss bei diesem Verfahren der Zuteilungsdivisor möglicherweise herunter- oder heraufgesetzt werden (siehe Grafik). Dies geschieht, wenn die ermittelten Summen nicht der Anzahl der zu vergebenen Sitze entsprechen.
In dem oben gezeigten Rechenbeispiel musste der Zuteilungsdivisor hochgesetzt werden. Dadurch erhielt die Liste 4 einen Sitz. Das gleiche Rechenbeispiel auf das D’Hondt- und Hare/Niemeyer-Verfahren angewandt, ergibt dagegen keinen Sitz für die Liste 4. Daher ist die Wahl des Sitzzuteilungsverfahrens auch so entscheidend für die Wahlergebnisse einer Wahl und sollte in der Wahlordnung oder Satzung klar ausformuliert sein.
Siehe auch: