POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Der Begriff Datenschutz kennzeichnet den Schutz der Privatsphäre der Bürger. Diese Privatsphäre soll vor Missbrauch durch die unbefugte Erhebung, Speicherung und/oder Weitergabe personenbezogener Daten geschützt werden. Jeder Mensch soll selbstbestimmt entscheiden können, wem er wann welche persönlichen Daten zur Verfügung stellt.
Die gesetzliche Grundlage bildet, gemeinsam mit den Datenschutzgesetzen der Länder, das Bundesdatenschutzgesetz. In ihnen und weiteren spezifischen Bestimmungen ist der Umgang mit personenbezogenen Daten gesetzlich geregelt.
Siehe auch: