POLYAS Wahllexikon

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Wahlleiter

Der Wahlleiter (auch: Wahlvorsteher) ist eine Person oder Institution, die Wahlen organisiert und überwacht. Zu den Aufgaben des Wahlleiters zählt neben der Organisation der Wahl auch die Prüfung der Wahlvorschläge sowie die Bekanntgabe der Wahlergebnisse. Sollte es bei einer Wahl zu Stimmgleichheit mehrerer Kandidaten kommen, kann der Wahlleiter einen Losentscheids durchführen, sofern dieser in der Wahlordnung angelegt ist. Bei manchen Wahlen führt der Wahlleiter auch das Wählerverzeichnis.

Somit ist der Wahlleiter die oberste Kontrollinstanz über den rechtssicheren Wahlablauf. 
Falls ein Wahlausschuss oder ein Wahlvorstand eingesetzt ist, steht der Wahlleiter diesem Gremium vor. 
Mehr Informationen zum Wahlvorstand

 

Siehe auch: Wahl, Wahlausschuss, Wahlvorstand


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