POLYAS Wahllexikon

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Scheinkandidat

Kandidaten treten normalerweise bei einer Wahl an, um ein Amt bzw. Mandat zu erzielen. Kandidat ist aber nicht gleich Kandidat. Es gibt verschiedene Sonderformen, so zum Beispiel den Scheinkandidaten. 

Weiß ein Kandidat, schon während seiner Kandidatur, dass er im Falle einer Wahl, sein Amt beziehungsweise Mandat nicht antreten wird, spricht man von einem Scheinkandidaten. Eine Ausnahme hiervon sind Kandidaten, die nicht in erster Linie antreten, um ein Parlamentsamt zu erreichen, sondern das Regierungsamt anstreben.

Kritik an der Scheinkandidatur
Wenn eine Partei bei einer Listenwahl einen populären Kandidaten an die Spitze setzt, obwohl dieser sein Amt nicht antreten wird, sondern einem Anderen überlässt, spricht man von einer Täuschung des Wählers. Scheinkandidaturen auf den hinteren Listenplätzen kleiner Parteien sind dagegen häufig. Sie dienen dazu, den Wählern zu verdeutlichen, dass die Partei die Kandidatur ernst meint. 

Weitere Sonderformen von Kandidaturen: DauerkandidatGegenkandidat und Spitzenkandidat.

Siehe auch: Kandidat, Wahl, Listenwahl, Persönlichkeitswahl, Mandat


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