POLYAS Wahllexikon

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Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat ist ein gewähltes, beratendes Gremium zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen. Er hat die Aufgabe, gegenüber Stadtrat, Stadtverwaltung, städtischen Gesellschaften und öffentlichen Institutionen die Interessen von Behinderten wahrzunehmen.

Wahlberechtigt sind beispielsweise alle behinderten Personen mit einem Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung mindestens xx %) oder Personen, die im häuslichen Umfeld einen Menschen mit Behinderung (Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens xx %) betreuen, bzw. die Eltern behinderter Kinder. Die Rechtsgrundlage bildet die jeweilige Wahlordnung.

Ein Beispiel stellt die Wahl des Behindertenbeirates der Stadt Freiburg im Breisgau im Jahr 2015 auf Grundlage der Ordnung zur Wahl des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg i.Br. (Wahlordnung für den Behindertenbeirat) dar.

Mehr zu Wahlen von Behindertenbeiräten

 

 

Siehe auch: Integrationsbeirat, Seniorenbeirat, Jugendparlament


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