POLYAS Wahllexikon

Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie

Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer ist als ein örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der dazugehörige Bezirk entspricht dem Bereich des Oberlandesbezirks.

Zu den Mitgliedern zählen alle Rechtsanwälte und verkammerte Rechtsbeistände, die in dem entsprechenden Bezirk ihre Kanzlei eingerichtet haben sowie alle Rechtsanwaltsgesellschaften. In Deutschland besteht zudem die Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Die regionalen Rechtskammern sind Bestandteil der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Diese ist für die Vertretung der Interessen von Rechtsanwälten auf Bundesebene zuständig.

Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

An die Rechtskammer werden unter anderem durch Gesetz staatliche Aufgaben übertragen.

Zu den Hauptaufgaben der Rechtsanwaltskammer gehören:

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Ausbildungswesen
  • Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts durch die Berufsträger
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten
  • Berufsrechtliche Betreuung und Beratung der Mitglieder
  • Interessensvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit

Organe der Rechtsanwaltskammer

Die Führung der Rechtsanwaltskammer übernimmt üblicherweise der Vorstand zusammen mit dem Präsidium. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt. Das Präsidium wird wiederum vom Vorstand aus, gewählt.
 

Siehe auch: Kammer, Kammerwahlen


< Zur Übersicht