POLYAS Wahllexikon

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Societas Europaea

Die Societas Europaea wird auch als Europäische Aktiengesellschaft oder kurz SE bezeichnet. Die Entstehung von SEs ist das Produkt der Harmonisierungsbemühungen des europäischen Gesellschaftsrechts. Sie müssen daher ihren Sitz innerhalb der EU haben, also in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. In Deutschland wurden SEs durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft am 22.12.2004 rechtlich verankert.

Rechtlich gesehen sind SEs Kapitalgesellschaften, deren Vermögen in Aktien zerlegt ist. Das Mindestkapital zur Gründung einer Societas Europaea liegt bei 120.000 Euro. SEs können monistisch mit einem Verwaltungsrat oder dualistisch mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat organisiert sein.

Merkmale der Societas Europaea

  • SEs besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit
  • Sind Kapitalgesellschaften
  • Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt
  • Ihr Sitz muss innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen
  • Die Aktionäre der SE versammeln sich auf der Hauptversammlung und üben grundlegende Rechte aus

Vier Wege zur Gründung einer SE

  • Den Zusammenschluss bereits bestehender Gesellschaften
  • Die Gründung einer Holding-Gesellschaft
  • Die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft durch mehrere Gesellschaften oder bereits bestehende SEs
  • Die Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft in eine SE

Betriebsrat der SE

Je nach Organisationsform ist es möglich einen SE-Betriebsrat einzurichten, der die Rechte der Arbeitnehmer vertritt. Die Bildung der SE-Betriebsräte kann nach verschiedenen Rahmenrichtlinien erfolgen, je nachdem worauf sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen und ob vorher schon ein Betriebsrat existiert hat. Die EWC-Academy berät multinationale Unternehmen bei der Bildung von Europa-Betriebsrat und SE-Betriebsrat. 
Erfahren Sie mehr über die Einrichtung von SE-Betriebsräten

 

Siehe auch: Arbeitnehmervertretung, Betriebsrat, Europäischer Betriebsrat, Betriebsratswahlen


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