POLYAS Wahllexikon

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Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm ist eine hoheitliche Anordnung, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen eine allgemeinverbindliche Regelung enthält. 

Somit existieren Rechtsnormen in Form einer konkretisierenden gesetzlichen Regelung oder als eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene Vorschrift generell-abstrakter Natur. Da sie für eine Vielzahl von Sachverhalten wirkt, ist sie abstrakt; aufgrund der Wirkung für eine Vielzahl von Personen ist sie generell.

In der Normenhierarchie stehen Verordnungen wie auch Satzungen und Verwaltungsvorschriften unterhalb der förmlichen Gesetze.

Inhalte von Rechtsnormen
Eine Rechtsnorm besteht grundsätzlich aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge im Sinne einer Wenn-Dann-Relation. Derartige Rechtsnormen legen fest, unter welchen tatsächlichen Bedingungen ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll. Wenn die Tatfrage zu bejahen ist, dann soll die Rechtsfolge gelten.

Meist nehmen Rechtsnormen eine Form von Verboten, Geboten, Erlaubnissen oder Freistellungen an.

Abgrenzung zwischen Gesetz und Verordnung
Im materiellen Sinne gleicht sich die Verordnung mit einem Gesetz: Beides sind abstrakt-generelle Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen innerhalb des Wirkungskreises. Aus einer Verordnung sowie einem Gesetz ergibt sich eine Sanktionsgewalt, sofern diese nicht eingehalten werden.
Im Gegensatz zu einem Gesetz kann jedoch eine Verordnung von der Exekutive ohne ein förmliches Gesetzgebungsverfahren erlassen werden, wenn eine entsprechende Verordnungsermächtigung vorliegt. Im Zweifelsfall wird die Rechtmäßigkeit einer Verordnung vom Verwaltungsgericht überprüft.

Siehe auch: Gesetz, Verordnung, Satzung


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