POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Unter einer ungültigen Stimmabgabe wird die Abgabe einer Wählerstimme verstanden, die unwirksam ist. Von großer Bedeutung für die Unwirksamkeit von Stimmabgaben bei Wahlen ist vor allem, ob der der Wählerwille ohne Zweifel erkennbar ist.
Eine Stimmabgabe bei politischen Wahlen ist dann ungültig, wenn
Bei der Briefwahl ist ein Stimmzettel außerdem ungültig, wenn er nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag eingereicht wird, oder aber die Art und Weise, wie er im amtlichen Stimmzettelumschlag eingereicht wurde, offensichtlich das Wahlergebnis gefährdet. Die prozentuale Anzahl der seit 1990 bei Bundestagswahlen abgegebenen ungültigen Stimmen bewegt sich zwischen einem und 1,6 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Wirkung ungültiger Stimmzettel
Ungültig abgegebene Stimmen haben keinen anderen Einfluss auf das Wahlergebnis als Stimmenthaltungen. Da die Mandatsverteilung nur anhand der gültig abgegebenen Stimmen ermittelt wird, haben sowohl ungültige Stimmzettel, als auch Stimmenthaltungen keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Der einzige Unterschied besteht darin, dass ungültige Stimmabgaben in der amtlichen Wahlstatistik aufgeführt werden. Ob eine Stimme aus Versehen ungültig abgegeben wurde oder absichtlich, lässt sich bei klassischen Wahlverfahren mit Stimmzetteln aus Papier im Nachhinein nicht immer eindeutig feststellen.
Ungültige Stimmabgabe bei Online-Wahlen
Auch bei Online-Wahlen besteht die Möglichkeit, ungültig zu stimmen, indem der Wähler das entsprechende Feld „Ungültig wählen“ im Online-Stimmzettels auswählt. Im Gegensatz zum klassischen Stimmzettel aus Papier ist hier die absichtlich ungültige Stimmabgabe sehr wahrscheinlich. Denn der Wähler bekommt bei der Online-Wahlen vor der endgültigen Abgabe seines Stimmzettels noch einmal seine Auswahl angezeigt und muss diese aktiv bestätigen.
Siehe auch: