POLYAS Wahllexikon

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Steuerberaterkammer

Steuerberaterkammern sind die örtlich zuständigen Berufsvereinigungen für Steuerberater. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert.

Die Rechtsgrundlage der Steuerberaterkammern sind die Paragraphen 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes. Insgesamt gibt es in Deutschland 21 Steuerberaterkammern, die sich auf Bundesebene zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben: Der Bundessteuerberaterkammer. Die Steuerberaterkammern selbst sind in verschiedene Bezirke eingeteilt, in deren Einzugsgebiet sie sich um die beruflichen Belange der Steuerberater kümmern soll.

Die Steuerberaterkammern geben sich Satzungen, diese müssen jedoch von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer

Die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer ist verpflichtend für alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Um die Arbeit der Steuerberaterkammern zu finanzieren zahlen die Mitglieder Pflichtbeiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.

Organe der Kammer

Das oberste Organ der Steuerberaterkammern ist stets die Kammerversammlung. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand und das Präsidium der jeweiligen Steuerberaterkammer auf vier Jahre. Die Wahlen finden stets im Rahmen der Kammerversammlungen statt. Doch gibt es auch Überlegungen diese als Briefwahlen auszugestalten. Oft nutzen Steuerberaterkammern auch die Möglichkeit des Live-Votings auf der Kammerversammlung. 

Erfahren Sie jetzt mehr zum Live-Voting auf der Mitgliederversammlung

In den Vorstand der Kammer kann nur gewählt werden, wer ein persönliches Mitglied der Kammer ist.  Das heißt, dass Steuerberatungsgesellschaften keine Vorstandsmitglieder sein können. Der Vorstand der Kammer kann mehrere Abteilungen für verschiedene Angelegenheiten bilden, sofern dies in der Satzung der Kammer angelegt ist.

Aufgabe der Steuerberaterkammern

Die Aufgabe der Steuerberaterkammern liegt grob gesagt in der Überwachung der Berufsausübung der Steuerberater in ihrem Einzugsgebiet. Darüber hinaus gelten Steuerberaterkammern als Berufsvertretungen ihrer Mitglieder.

So sind die Steuerberaterkammern auch für folgende Gebiete verantwortlich:

  • Die Beratung ihrer Mitglieder in Fragen der Berufspflichten
  • Die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder
  • Die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern sowie zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern
  • Die Handhabung des Rügerechts
  • Die Einreichung von Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Beisitzer der Berufsgerichte in den Landesjustizverwaltungen
  • Die Errichtung von Fürsorgeeinrichtungen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sowie deren Hinterbliebene
  • Die Erstattung von Gutachten, die von Landesfinanz- oder anderen Verwaltungsbehörden angefordert wurden
  • Die Organisation und Überwachung der Berufsausbildung
  • Das Erstellen und Pflegen eines Berufsregisters
Siehe auch: Kammer, Kammerwahlen


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