POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Steuerberaterkammern sind die örtlich zuständigen Berufsvereinigungen für Steuerberater. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert.
Die Rechtsgrundlage der Steuerberaterkammern sind die Paragraphen 73 ff. des Steuerberatungsgesetzes. Insgesamt gibt es in Deutschland 21 Steuerberaterkammern, die sich auf Bundesebene zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben: Der Bundessteuerberaterkammer. Die Steuerberaterkammern selbst sind in verschiedene Bezirke eingeteilt, in deren Einzugsgebiet sie sich um die beruflichen Belange der Steuerberater kümmern soll.
Die Steuerberaterkammern geben sich Satzungen, diese müssen jedoch von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer ist verpflichtend für alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Um die Arbeit der Steuerberaterkammern zu finanzieren zahlen die Mitglieder Pflichtbeiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.
Das oberste Organ der Steuerberaterkammern ist stets die Kammerversammlung. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand und das Präsidium der jeweiligen Steuerberaterkammer auf vier Jahre. Die Wahlen finden stets im Rahmen der Kammerversammlungen statt. Doch gibt es auch Überlegungen diese als Briefwahlen auszugestalten. Oft nutzen Steuerberaterkammern auch die Möglichkeit des Live-Votings auf der Kammerversammlung.
Erfahren Sie jetzt mehr zum Live-Voting auf der Mitgliederversammlung
In den Vorstand der Kammer kann nur gewählt werden, wer ein persönliches Mitglied der Kammer ist. Das heißt, dass Steuerberatungsgesellschaften keine Vorstandsmitglieder sein können. Der Vorstand der Kammer kann mehrere Abteilungen für verschiedene Angelegenheiten bilden, sofern dies in der Satzung der Kammer angelegt ist.
Die Aufgabe der Steuerberaterkammern liegt grob gesagt in der Überwachung der Berufsausübung der Steuerberater in ihrem Einzugsgebiet. Darüber hinaus gelten Steuerberaterkammern als Berufsvertretungen ihrer Mitglieder.
So sind die Steuerberaterkammern auch für folgende Gebiete verantwortlich:
Siehe auch: