POLYAS Wahllexikon

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Referendum

Ein Referendum ist eine Abstimmung aller wahlberechtigten Bürger über einen von der Regierung oder dem Parlament erarbeiteten Gesetzesvorschlag.

Referenden sind Instrumente direkter Demokratie, bei denen sich die gesamte Wahlbevölkerung eines Staates direkt zu einer politischen Fragestellung äußern kann. Daraus folgt, dass das Ergebnis der Abstimmung eine hohe politische Legitimation aufweist. Referenden können international, supranational oder aber innerstaatlich durchgeführt werden.
Die tatsächliche politische Bedeutung eines Referendums hängt allerdings von den politischen, institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in einem Land beziehungsweise Staat ab.

Der Begriff 'Referendum' kommt aus dem Lateinischen und bedeutet 'zurücktragen'. Im politischen Sinne überträgt also eine Regierung eine politische Entscheidung auf das Volk zurück, damit dieses direkt abstimmt. 

Formen des Referendums

Konfirmatives Referendum: Bei einem konfirmativen Referendum legt die Regierung den Bürgern einen Vorschlag aus eigenem Entschluss zur Bestätigung vor.

Konstitutives Referendum: Konstitutive Referenden beziehen sich auf Teile oder auch die Gesamtheit der Verfassung eines Staates. In manchen Ländern ist es für die Regierung erforderlich ein konstitutives Referendum durchzuführen, wenn die Verfassung geändert werden soll.

Finanzreferendum: Ein Finanzreferendum bezieht sich auf Haushaltsfragen. Die Bevölkerung muss zustimmen, wenn hohe Ausgaben aus öffentlicher Hand erfolgen sollen. Diese Form des Referendums ist in Deutschland eher unüblich, wird aber in der Schweiz häufig durchgeführt.

Obligatorisches Referendum: Ein obligatorisches Referendum ist – wie der Name bereits andeutet – dann durchzuführen, wenn die Rechtsordnung eines Landes dies vorsieht.

Fakultatives Referendum: Ein fakultatives Referendum ist eine Abstimmung über einen bereits durch die gewählte Volksvertretung beschlossenen Vorschlag.

Suspensives Referendum: Das Ziel eines suspensiven Referendums ist es, einen noch nicht in Kraft getretenen Gesetzesentwurf in der Schwebe zu halten. Zumeist werden suspensive Referendum durch die Bevölkerung initiiert und sind daher eher Volksentscheidungen zuzuordnen.

Abrogatives Referendum: Ein abrogatives Referendum dient zur Aufhebung eines bereits bestehenden Gesetzes. Auch diese Form des Referendums wird meist vom Volk initiiert. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist diese Form des Referendums nicht gesetzlich verankert, spielt aber eine große Rolle in Italien und Lateinamerika.

Konsultatives Referendum Volksbefragung: Ein konsultatives Referendum dient der Befragung des Volkes durch die Regierung. Es ist rechtlich nicht bindend und wird im deutschen Sprachraum als Volksbefragung bezeichnet. 

Abgrenzung zum Volksentscheid

Im Gegensatz zum Volksentscheid werden Referenden in der Regel durch die Regierung initiiert. Darüber hinaus gibt es bei einem Referendum in der Regel kein Quorum, das es zu erreichen gilt. Bei einem Referendum recht zur Entscheidung also zumeist eine einfache Stimmenmehrheit aus. In Deutschland ist der Begriff Referendum von dem des Volksentscheids allerdings gesetzlich nicht klar getrennt.

Siehe auch: Volksentscheid, Quorum


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