POLYAS Wahllexikon

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Volksentscheid

Ein Volksentscheid ist eine Abstimmung der wahlberechtigten Bevölkerung über eine konkrete politische Angelegenheit - wie die Annahme eines Gesetzes. 

Dabei muss zwischen Volksentscheid und Referendum unterschieden werden. Während bei Ersterem über eine vom Volk vorgebrachte Vorlage abgestimmt wird, findet beim Referendum eine Abstimmung über eine vom Parlament erarbeitete Vorlage statt. 

In Deutschland kann es Volksabstimmungen auf Bundesebene und Landesebene geben 

Volksabstimmungen auf Bundesebene 

Bundesweite Volksabstimmungen sind sehr genau geregelt. So kann, entsprechend dem Grundgesetz Artikel 29, nur über die Neugliederung des Bundesgebietes abgestimmt werden. Dabei sind ausschließlich die Bundesbürger in den betroffenen Gebieten stimmberechtigt. Bisher wurden insgesamt acht Volksentscheide aufgrund von sieben Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes durchgeführt:

  • 1970 in zwei Abstimmungsgebieten zur Frage der Schaffung eines unabhängigen Landes Baden
  • 1975 vier getrennte Abstimmungen zur Aufspaltung von Rheinland-Pfalz
  • 1975 zwei getrennte Abstimmungen in Niedersachsen zur Schaffung der Bundesländer Oldenburg und Schaumburg-Lippe

Volksabstimmungen auf Landesebene

In allen Bundesländern ist es den Bürgern möglich über eine Initiative oder ein Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, zu welchen Fragen ein Volksentscheid überhaupt zulässig ist:

  • In allen Bundesländern können auf diesem Weg Volksentscheide zu einfachen Gesetzen abgehalten werden.
  • Außer in Hessen sind in allen Bundesländern auch Volksentscheide zu einer Verfassungsänderung möglich.
  • In Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein sind über diese Begrenzung hinaus, Volksentscheide zu allen Fragen der politischen Willensbildung möglich, wobei diese nur empfehlenden Charakter haben, wenn auch das Landesparlament in der Frage nicht verbindlich entscheiden kann.
  • In vielen Bundesländern kann zudem per Volksentscheid über die vorzeitige Auflösung des Landtags abgestimmt werden.

Weitere Unterschiede in der Volksabstimmung auf Landesebene gibt es beispielsweise beim Quorum. So ist es in Bayern notwendig, dass bei Abstimmungen über einfache Gesetze 33% der Wahlberechtigten zustimmen, in Berlin sind es 25 % und in Hessen gibt es kein Mindestquorum. 
Die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für den Ablauf einer Volksabstimmung sind in der jeweiligen Landesverfassung verankert. 

Weitere Rahmenbedingungen

Grundsätzlich gilt, dass Volksentscheide den Beschlüssen eines Parlamentes gleichgestellt und bindend sind. 

In Berlin sind Volksentscheide wieder ein aktuelles Thema, nachdem die Initiative "Volksentscheid Fahrrad" mehr als 100.000 Stimmen gesammelt hat, um ein Volksentscheid über eine fahrradfreundlichere Stadt einzuleiten. Lesen Sie hier alles über diesen Entscheid. 

Siehe auch: Bundestag, Demokratie, Quorum


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