POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Ein Volksentscheid ist eine Abstimmung der wahlberechtigten Bevölkerung über eine konkrete politische Angelegenheit – wie die Annahme eines Gesetzes.
Dabei muss zwischen Volksentscheid und Referendum unterschieden werden. Während bei Ersterem über eine vom Volk vorgebrachte Vorlage abgestimmt wird, findet beim Referendum eine Abstimmung über eine vom Parlament erarbeitete Vorlage statt.
In Deutschland kann es Volksabstimmungen auf Bundesebene und Landesebene geben
Bundesweite Volksabstimmungen sind sehr genau geregelt. So kann, entsprechend dem Grundgesetz Artikel 29, nur über die Neugliederung des Bundesgebietes abgestimmt werden. Dabei sind ausschließlich die Bundesbürger in den betroffenen Gebieten stimmberechtigt. Bisher wurden insgesamt acht Volksentscheide aufgrund von sieben Volksbegehren zur Neugliederung des Bundesgebietes durchgeführt:
In allen Bundesländern ist es den Bürgern möglich über eine Initiative oder ein Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, zu welchen Fragen ein Volksentscheid überhaupt zulässig ist:
Weitere Unterschiede in der Volksabstimmung auf Landesebene gibt es beispielsweise beim Quorum. So ist es in Bayern notwendig, dass bei Abstimmungen über einfache Gesetze 33% der Wahlberechtigten zustimmen, in Berlin sind es 25 % und in Hessen gibt es kein Mindestquorum.
Die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für den Ablauf einer Volksabstimmung sind in der jeweiligen Landesverfassung verankert.
Grundsätzlich gilt, dass Volksentscheide den Beschlüssen eines Parlamentes gleichgestellt und bindend sind.
In Berlin sind Volksentscheide wieder ein aktuelles Thema, nachdem die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ mehr als 100.000 Stimmen gesammelt hat, um ein Volksentscheid über eine fahrradfreundlichere Stadt einzuleiten. Lesen Sie hier alles über diesen Entscheid.
Siehe auch: