POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Wahlcomputer (Synonym: Wahlmaschine) sind elektronische Wahlgeräte, die in Wahllokalen die Stimmabgabe auf Papier ergänzen oder ersetzen. Bei Wahlcomputern ist es mögflich, bestehende PCs und Arbeitsplatzrechner mit einer speziellen Abstimmungs- und Wahlsoftware zu versehen. Bei elektronischen Wahlmaschinen kommen spezielle Geräte zum Einsatz, die ausschließlich für die Durchführung elektronischer Amstimmungen und Wahlen konzipiert wurden. Gegenüber der Stimmabgabe auf herkömmlichen Stimmzetteln aus Papier vereinfachen Wahlcomputer und Wahlmaschinen die Stimmauszählung, wodurch Aufwände reduziert und Kosten eingespart werden können. Da die Stimmabgabe durch den Wähler auch hier im Wahllokal erfolgt, sind Wahlcomputer der Präsenzwahl zuzordnen.
Frühe Formen von Wahlgeräten als mechanische Schaltersysteme sind bereits aus den USA im 19. Jahrhundert bekannt. Im späteren Verlauf kamen Systeme mit Lochkarten zum Einsatz. Heute sind Wahlcomputer, die mit spezieller Soft- und Hardware für die Stimmabgabe und Stimmauszählung ausgestattet sind, die gängige Form von Wahlmaschinen. Bei der Bundestagswahl 2005 waren beispielsweise Wahlcomputer im Einsatz, mit denen ca. 2. Millionen Stimmberechtigte ihre Stimme abgegeben haben. Im März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die Rechtsgrundlage für deren Einsatz, die Bundeswahlgeräteverordnung, für verfassungswidrig erklärt. Nach diesem Urteil ist der Einsatz von Wahlcomputern nur dann bei Bundestagswahlen zulässig, wenn „die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und insbesondere ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können“. Damit identifiziert das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Öffentlichkeit mit der Nachvollziehbarkeit der Wahlhandlung als Kernproblem.
Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist aber bei anderen Wahlen in geringerem Maß gefordert als bei Bundestagswahlen. Sowohl der Umfang der Überprüfbarkeit kann hier eingeschränkt werden, als auch die Sachkenntnis der überprüfenden Personen. Für ein Mindestmaß an Öffentlichkeit kann es daher bei anderen Wahlen auch hinreichend sein, wenn die korrekte Auszählung der Stimmen durch Experten überprüfbar ist.
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