POLYAS Wahllexikon

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Wahl

Eine Wahl bezeichnet ein Verfahren, mit dem in demokratischen Systemen eine oder mehrere Personen in entscheidungs- oder herrschaftsausübende oder repräsentative Ämter bestellt werden.

Personen, die zur Stimmabgabe berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem bestimmten Verfahren (Wahlsystem) die Mandats- oder Amtsinhaber für eine festgelegten Zeitraum. Um den Aufwand für eine Wahl überschaubar zu halten, werden die wählbaren Personen meist vorbestimmt, vorgeschlagen oder vorausgewählt (Kandidatenaufstellung).

Bedeutung von Wahlen

In demokratischen Systemen sind Wahlen die wichtigste Form der politeischen Beteiligung. Durch Wahlen wird die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt. Weiterhin sind Wahlen das wirksamste Instrument politischer Kontrolle, denn wenn die Wähler mit der Politik der Regierenden unzufrieden sind, können sie bei der nächsten Wahl einen Machtwechsel herbeiführen.

Funktionen von Wahlen

Wahlen haben unterschiedliche Funktionen. Zu ihren bedeutendsten Funktionen gehört die Legitmation der gewählten Personen und ihrer späteren Entscheidungen. Diese Legitimation erhalten die Gewählten dadurch, dass die Wahlberechtigten in einem festgelten Verfahren ihren Willen geäußert haben. Zu den weiteren Funktionen gehören die Übertragung von Vertrauen auf Personen, die Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wähler und die Möglichkeit der Herbeiführung eines Machtwechsels.

Siehe auch: Wahlsystem, Wahlgrundsätze, Wahlrecht, Demokratie


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