POLYAS Wahllexikon

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Ausgleichsmandat

Ausgleichsmandate gleichen Überhangsmandate aus. Überhangmandate kann es geben, wenn die Abgeordnetensitze sowohl über Direktmandate als auch über Parteilisten vergeben werden - wie bei der Bundestagswahl. 

Wie die Ausgleichsmandate zugeteilt werden, ist nicht einheitlich und wird auch nur in einigen Bundesländern durchgeführt, wie zum Beispiel in Niedersachsen. Dort wird die doppelte Anzahl der Überhangsmandte zu den ursprünglichen Sitzen hinzuaddiert. Dann werden mit dieser neuen Anzahl der Sitze alle Berechnungen wiederholt. 

Geschichte der Ausgleichsmandate 

Bis 2009 gab es keine Ausgleichsmandate, daher entsprach die Sitzverteilung im Bundestag nicht zwangsläufig der prozentualen Zweitstimmenverteilung.

Im Oktober 2012 einigten sich schließlich die damalige Koalition von Union und FDP  und Teile der Opposition im Bundestag darauf, ab der Bundestagswahl 2013 Ausgleichsmandate für den Bundestag einzuführen. Die Wahlrechtsreform 2013 im Bundeswahlgesetz umgesetzt und bei der Bundestagswahl 2013 das erste Mal angewandt. 

Siehe auch: Bundestagswahl, Listenwahl, Bundestag, Landtagswahl


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