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Formal requirements for elections

Die Wahlgrundsätze im Grundgesetz

Wahlen richten sich in Deutschland nach den Wahlgrundsätzen. In § 38 des deutschen Grundgesetzes sind fünf Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche Stimmabgabe definiert. Alle wählenden Institutionen passen diese Richtlinien der Stimmabgabe individuell in ihren Wahlordnungen an. 

Die Wahlgrundsätze bei der Stimmabgabe

Die Wahlgrundsätze geben vor, dass die Stimmabgabe in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu erfolgen hat. Doch was verbirgt sich hinter diesen Adjektiven?

Allgemeine Wahl
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme abgeben - unabhängig von seinem Status, seinem Vermögen, seinem Geschlecht, seines ethnischen Hintergrunds, seiner Schulbildung oder seiner politischen Überzeugung.
Zur Ausübung des Wahlrechts können individuelle Wahlordnungen zusätzliche Bedingungen definieren, wie ein Mindestalter, Mindestdauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen oder zum Verein. 

Unmittelbare Wahl
Die Wahl erfolgt direkt. Die Wahlberechtigten bestimmen also durch ihre Stimme unmittelbar die Abgeordneten, Parteien, Mitglieder des Vorstandes etc. - ohne zwischengeschaltete Wahlmänner. Eine Ausnahme bildet hier das indirekte Wahlsystem bei Vertreterwahlen in Genossenschaften. Hier werden laut Wahlordnung Delegierte gewählt, die die Genossenschaftsmitglieder auf der Vertreterversammlung vertreten.

Freie Wahl
Auf den Wahlberechtigten darf bei der Stimmabgabe keinerlei Druck ausgeübt werden. So dürfen keine Anreize, Verbote oder Diskriminierungen bei bestimmten Wahlentscheidungen in Aussicht gestellt werden. Im Wahllokal betrifft dies zum Beispiel das Aufhängen von Wahlplakaten oder das gemeinsame Betreten einer Wahlkabine. Wahlhelfer vor Ort wachen strikt über die Unabhängigkeit der Stimmabgabe.

Gleiche Wahl
Jeder Wähler verfügt über die gleiche Anzahl von Stimmen und hat damit den gleichen Einfluss auf die finale Sitzverteilung. Beim Verhältniswahlrecht wird die Gleichheit der Stimmen zugunsten kleiner Parteien und Minderheiten angeglichen. In großen Gremienwahlen, wie an Hochschulen, werden alle Wähler in Wählergruppen unterteilt. Diese nehmen mit unterschiedlichem Stimmrecht an den Gremienwahlen teil. Innerhalb der Gruppen jedoch haben alle das gleiche Wahlrecht.

Geheime Wahl
Die Stimmabgabe muss so erfolgen, dass niemand nachprüfen kann, für wen der Wähler gestimmt hat. Das heißt, der Wähler muss den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen können und darf keinerlei "Quittung" über seine Wahlentscheidung erstellen können. Die Briefwahl bildet hier die Ausnahme: Teilweise werden Briefwähler bei der Stimmabgabe unterstützt, sofern Sie bspw. nicht lesen können. Das Ausfüllen des Briefwahl-Stimmzettels kann generell nicht überprüft werden. 

POLYAS-Tipp: Die Wahlgrundsätze werden nicht nur bei einer Urnenwahl eingehalten - auch online ist es möglich rechtsverbindlich zu wählen.
Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie die rechtsverbindliche Stimmabgabe im POLYAS-Wahlsystem erfolgt.

Die Wahlgrundsätze bei Online-Wahlen mit POLYAS

Das Online-Wahlsystem von POLYAS ist als einzige Software der Welt nach Common Criteria Standards zertifiziert worden. Dieses internationale Schutzprofil für Online-Wahlen beinhaltet generelle Sicherheitsanforderungen an ein Online-Wahlsystem, die sich aus den allgemeinen Wahlgrundsätzen ableiten.

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