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Informationen zu verschiedenen Arten von Wahlen

Ablauf der Vertreterwahl

In Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern werden laut Genossenschaftsgesetz Vertreter gewählt, die die Genossenschaftsmitglieder in allen Belangen vertreten. Diese Genossenschaftsvertreter kommen auf der Vertreterversammlung zusammen. Diese fasst Beschlüsse und führt die Wahl des Aufsichtsrats durch. Die Wahlordnung der Genossenschaft legt fest, in welchem Turnus die Genossenschaftsvertreter gewählt werden und wie viele Mitglieder durch einen Vertreter repräsentiert sind. Lesen Sie im Folgenden alles über den Ablauf von Vertreterwahlen.

Der Ablauf von Vertreterwahlen

Der Ablauf von Vertreterwahlen ist nicht gesetzlich festgelegt. So gibt es keine bestimmten Fristen oder Termine, allerdings kann man sich die Organisation der Wahl erleichtern, indem man eine gewisse Reihenfolge für die Planung festlegt. Ein Ablaufplan für die Vertreterwahl könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

Den Wahlausschuss bestellen
Der Wahlausschuss besteht aus Vorstandsmitgliedern, Angehörigen des Aufsichtsrats und Genossenschaftsmitgliedern. In der Regel bestimmt der Wahlausschuss einen Wahlvorstand, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer aus seiner Mitte.

Das Wählerverzeichnis aktualisieren
In der Wahlordnung der Genossenschaft ist festgelegt, welche Mitglieder über aktives und das passives Wahlrecht verfügen. Daher ist es wichtig, dass der Wahlausschuss vor jeder Vertreterwahl das Wählerverzeichnis prüft und aktualisiert.

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Wahlverfahren festlegen
In der Wahlordnung ist festgelegt, ob die Wahl der Genossenschaftsvertreter als Briefwahl, Präsenzwahl oder Online-Wahl durchgeführt wird. Außerdem sollte die Wahlordnung darüber hinaus das Stimmenauszählungsverfahren und das Wahlverfahren festlegen. 

Die Wahlbekanntmachung
Alle Wahlberechtigten für die Vertreterwahl müssen ordnungsgemäß über die Wahl informiert werden. In der Wahlordnung der Genossenschaft ist meistens ein Zeitpunkt definiert, zu dem die Bekanntmachung der Wahl zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist in der Wahlordnung festgelegt, in welcher Form die Wahlbekanntmachung veröffentlicht werden soll. Wichtig ist, dass alle Mitglieder der Genossenschaft die Möglichkeit haben müssen die Wahlbekanntmachung einzusehen.
Die Bekanntmachtung der Vertreterwahl muss folgende Informationen enthalten:

  • Die Zuteilung der Niederlassungen zu den Wahlbezirken
  • Die Anzahl der Vertreter, die in den einzelnen Wahlbezirken zu wählen sind
  • Die Gesamtzahl der Genossenschaftsvertreter
  • Die Form, in der Wahlvorschläge eingehen müssen
  • Die Anzahl der Stützschriften für die Wahlvorschläge
  • Datum der Vertreterwahl
  • Ort der Vetreterwahl
  • Wahlverfahren

Wahlvorschläge einreichen
Sowohl die Mitglieder der Genossenschaft als auch der Wahlausschuss können Kandidatenvorschläge einreichen. In der Wahlordnung ist festgelegt, ob die Vertreterwahl als Listenwahl oder Persönlichkeitswahl durchgeführt wird. Je nach Wahlsystem erfolgen die Wahlvorschläge in Form von Wahllisten oder Kandidatenvorschlägen.

Die Stimmzettel erstellen
Der Wahlausschuss muss nun für jeden Wahlbezirk passende Stimmzettel erstellen. Die Stimmzettel müssen in Form, Farbe, Layout und Größe gleich sein. Auch die Kandidaten müssen in der gleichen Form dargestellt werden. Der Wahlausschuss muss daher zuvor festlegen, welche Informationen über die Kandidaten auf dem Stimmzettel erscheinen.

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Die Nachbereitung der Vertreterwahl

Nach der Stimmabgabe ist der Wahlablauf noch nicht beendet. So müssen die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben werden.

Die Auszählung der Stimmen
Direkt nach Abschluss der Stimmabgabe müssen die Stimmen ausgezählt werden. Je nach dem festgelegten Auszählungsverfahren erhalten die Kandidaten mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahl) oder der im Verhältnis höchsten Zustimmung (Verhältniswahl) einen Posten als Genossenschaftsvertreter.

Das Wahlergebnis bekanntmachen
Nach erfolgter Auszählung und Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten, muss das Wahlergebnis bekanntgemacht werden. In der Genossenschaftsverfassung ist festgelegt, dass das Wahlergebnis mindestens zwei Wochen lang in den Niederlassungen der Genossenschaft öffentlich zugänglich zu machen ist. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die auszulegende Liste muss die Namen sowie die Adressen der gewählten Vertreter enthalten. Außerdem hat jedes Genossenschaftsmitglied jederzeit das Recht, eine Abschrift der Wahlergebnisse zu verlangen. 

Eine Niederschrift anfertigen
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist und die Vertreter die Wahl angenommen haben, müssen alle Ergebnisse und Abläufe der Vertreterwahl dokumentiert werden. Dazu muss eine Niederschrift angefertigt werden, die die wichtigsten Unterlagen der Wahl enthält. 

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