Rechtssichere Stimmabgabe bei der POLYAS Online-Wahl
Alle POLYAS-Wahlsysteme halten die Wahlgrundsätze und vor allem das Wahlgeheimnis ein.
Mit Online-Wahlen wird der Grundsatz der Allgemeinheit gestärkt, da die Barrieren für die Stimmabgabe deutlich niedriger sind. Bei einer Online-Wahl ist es auch Wählern mit Behinderung möglich, ihre Stimme ohne Hilfe und selbstständig abzugeben. Denn sehbehinderte Wähler geben ihre Stimme via Screenreader im Online-Wahlsystem ein. Auch vom Krankenbett aus kann einfach abgestimmt werden, denn im Gegensatz zur Briefwahl ist kein zusätzlicher Gang zur Post notwendig. Ferner besteht kein Fehlerpotential durch falsch ausgefüllte Briefwahlunterlagen.
Erfahren Sie jetzt mehr über die Einhaltung aller Wahlgrundsätze bei der Online-Wahl mit POLYAS
Die Vereinfachung der Teilhabe führt zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung, sodass mit der Online-Wahl getroffene Entscheidungen nicht nur rechtsverbindlich sind, sondern auch dem Wählerwillen entsprechen.