Die Wahlgrundsätze im POLYAS Online-Wahlsystem
Mit POLYAS alle Wahlgrundsätze einhalten
- Die Prinzipien freier Wahlen auch online umsetzen
- Das Wahlgeheimnis aller Wahlberechtigten schützen
- Die digitale Wahl mit POLYAS umfassend überprüfen
Wer über Sicherheit bei Wahlen nachdenkt, ist ganz schnell bei der Frage nach den Wahlgrundsätzen. Damit niemand bei seiner Stimmabgabe benachteiligt wird und seinen Willen frei bekunden kann, sind in Artikel 38,1 des deutschen Grundgesetzes fünf Wahlgrundsätze für politisch-parlamentarische Wahlen festgehalten: frei, gleich, allgemein, geheim und unmittelbar. Auch bei nicht-politischen Wahlen orientieren sich Organisationen an diesen Prinzipien und verankern diese in ihrer Wahlordnung oder Satzung.
Die Online-Wahlsysteme von POLYAS halten nachweislich die geltenden Wahlgrundsätze ein.
Die Einhaltung der Wahlgrundsätze bestimmt unsere Vision in der Produktentwicklung. Der POLYAS CORE 2.5.4 ist als zentraler Bestandteil der BSI-Zertifizierung nach internationalen Common Criteria Standards umfassend dokumentiert und belegt in den Prüfreports die Einhaltung der Wahlgrundsätze. Im POLYAS CORE 3 werden kryptografische und mathematische Methoden angewendet, anhand derer die Einhaltung der Wahlgrundsätze nachweisbar wird. Das POLYAS Live Voting basiert auf dem CORE 3 und ermöglicht demnach umfassende Verifikationsmethoden.
Mit folgenden Methoden stellt POLYAS sicher, dass die Wahlgrundsätze bei Ihrer Online-Wahl oder Live Voting gewahrt sind:
Allgemein: Ihre Wahlberechtigten werden eindeutig und sicher authentifiziert, wenn sie sich im POLYAS Online-Wahlsystem anmelden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen eine Stimme abgeben können. Mehr über Authentifizierung erfahren
Frei: Es werden keine Quittungen bei Online-Wahlen von POLYAS erstellt, anhand derer Wahlberechtigte den Inhalt ihrer Stimmabgabe gegenüber Dritten beweisen könnten. So erfolgt die Bestätigung der Stimmabgabe ohne nochmalige Anzeige des ausgefüllten Stimmzettels. Verifikations-Codes zur individuellen Überprüfung werden nur an Wahlberechtigte ausgestellt.
Gleich: Bei Online-Wahlen und Live Votings mit POLYAS ist sichergestellt, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme nur einmal abgeben kann.
Geheim: Die ausgefüllten Stimmzettel der Wähler liegen nur verschlüsselt in der Wahlurne vor, werden dort durchmischt und enthalten anschließend keinerlei Identifikationsmerkmale mehr. Mehr zur Wahrung des Wahlgeheimnisses lesen
Unmittelbar: Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme direkt und eigenständig ab. Die Stimmabgabe ist zudem barrierearm, sowie orts- und zeitunabhängig während des Wahlzeitraums möglich.
Der informelle sechste Wahlgrundsatz ist das Öffentlichkeitsprinzip von Wahlen. Demnach sollen alle Wähler:innen die Möglichkeit haben, sich von der Integrität und der korrekten Auszählung der Wahl zu überzeugen. Technisch umschrieben wird diese Überprüfbarkeit mit Verifikation: Individuelle Verifikation der einzelnen Stimmabgabe und universelle Verifikation des gesamten Wahlergebnisses. Bei allen eingesetzten Methoden wird das Wahlgeheimnis der Wahlberechtigten gewahrt.
Im POLYAS CORE 2.5.0 ist bereits eine universelle Verifikation des Wahlergebnisses durch eine unabhängige Neu-Auszählung der Wahlurne möglich. Verschiedene Gerichtsurteile haben diese Stufe der Verifikation bestätigt für Wahlen auf nicht politisch-parlamentarischer Ebene.
Im POLYAS CORE 3 VERIFIABLE werden zudem Methoden für die individuelle Verifikation angeboten, die sowohl die korrekte Übermittlung und Speicherung als auch die korrekte Auszählung überprüfbar machen, ohne dass technische Vorkenntnisse benötigt werden.