Ja. In Deutschland sind Kammerwahlen, also Wahlen in berufsständischen Kammern wie z.B. Ärztekammern, Anwaltskammern oder Industrie- und Handelskammern, grundsätzlich auch online zulässig. Ob eine Kammer online Wahlen durchführt, hängt von deren jeweiliger Satzung und den rechtlichen Vorgaben ab, die je nach Bundesland und Kammer unterschiedlich sein können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Online-Wahlen umfassen in der Regel Anforderungen an die Sicherheit, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe. Die Kammern müssen sicherstellen, dass die Wahl geheim, fälschungssicher und datenschutzkonform abgewickelt wird.
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