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Erfahrungsberichte mit POLYAS Online-Wahlen

Online-Wahlen der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammern (RAKs) sind per Gesetz dazu verpflichtet, Fernwahlen durchzuführen. Da das auch elektronisch möglich ist, entscheiden sich viele RAKs für die einfache und sichere Online-Wahl – so wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.

Online-Wahl: angenehm und fehlerfrei

Gleich zwei Online-Wahlen führte die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mit POLYAS durch: Zunächst ging es um die Ermittlung der Vertreter für ein Gremium auf Bundesebene – die Satzungsversammlung. Ein paar Wochen darauf wählten die Kammermitglieder einen neuen Vorstand.

Die Mitglieder der Satzungsversammlung waren bisher per Brief gewählt worden – daher kannte die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer den großen Aufwand, den die Stimmabgabe per Post macht. Das Ausfüllen und Zurückschicken diverser Stimmzettel ist für die Wahlberechtigten sehr umständlich. Bei der rein digitalen Wahl gäbe es dieses Problem hingegen nicht, meint Frank Klein, Geschäftsführer der Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer:

„Die Online-Wahl ist viel angenehmer, man klickt sich einfach durch.“

Versehentlich etwas Falsches anzukreuzen, sei online nicht möglich. Zudem sei die Online-Wahl sogar preiswerter als die Briefwahl. Zudem entfiel das langwierige Auszählen Tausender Stimmzettel, denn die Wahlergebnisse übermittelt POLYAS automatisch.

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Vorstand hat nun höhere Legitimität

Bei der Wahl des Vorstands profitierten die Mitglieder auf andere Weise: Früher wurde das wichtigste Kammergremium auf der Mitgliederversammlung gewählt. Diese wird aber nur von einem kleinen Teil der Stimmberechtigten besucht. Dank der Online-Wahl bekamen nun viel mehr Mitglieder die Chance, mitzuentscheiden. Frank Klein sagt dazu:

„Der Vorstand hat durch die größere Beteiligung jetzt eine viel höhere Legitimität.“

Für den Versand der Wahleinladungen nutzte die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer und programmierte dazu eine Schnittstelle zur Mitgliederverwaltungssoftware. POLYAS lieferte auf verschlüsseltem Weg die Zugangscodes der Wahlberechtigten.

Eine Weiterempfehlung wert

Rechtlich war die Einführung der Online-Wahl kein Problem, war diese schließlich durch das Bundesgesetz vorgegeben. Eine Aufnahme der elektronischen Wahl in die Geschäftsordnung der Kammer genügte und eine behördliche Genehmigung der Änderung war nicht notwendig.

Frank Klein ist vom Ablauf der Wahl überzeugt. Technisch sei alles problemlos verlaufen, kein Wahlberechtigter habe angerufen, um Rückfragen zur Stimmabgabe zu stellen.

„Die Mitglieder, die uns angerufen haben, waren voll des Lobes und meinten, dass das System sehr einfach und übersichtlich sei.“

Auch optisch habe das Wahlsystem einen guten Eindruck gemacht. Aufgrund der guten Erfahrungen wird die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer ihre nächsten Wahlen aller Voraussicht nach wieder online durchführen. Frank Klein sagt, er habe die elektronische Wahl bereits weiterempfohlen.