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Erfahrungsbericht des Versorgungswerks der Steuerberater NRW

Die Einführung der Online-Wahl in Körperschaften des öffentlichen Rechts lässt sich ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzen – das zeigt das Beispiel des Versorgungswerks der Steuerberater NRW. Die Körperschaft entschied sich für die digitale Stimmabgabe, um den Aufwand bei der bisher durchgeführten Briefwahl zu reduzieren.

Änderung der Wahlordnung einfach umsetzbar

Um rechtssicher online wählen zu können, musste zunächst die Wahlordnung geändert werden, die noch auf die Briefwahl ausgerichtet war. Diese wurde anschließend von der Vertreterversammlung beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des Landes NRW, das die Aufsicht über die Versorgungswerke in NRW ausübt, begrüßte die Entscheidung des Versorgungswerks, wie Marc Wittmann, Justiziar und Abteilungsleiter der IT, im Interview mit POLYAS erklärt:

„Das Ministerium war sehr interessiert und hatte keine rechtlichen Bedenken.“

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Deutlich weniger Aufwand für Versorgungswerk der Steuerberater NRW

Ein wesentlicher Grund für die Einführung der Online-Wahl war der enorme Aufwand, der mit der Briefwahl einhergeht. Denn für Druck, Versand und Auszählung der Briefwahlunterlagen brauchte es viel Zeit und Personal. Insbesondere die Feststellung des Ergebnisses machte dem Versorgungswerk digital sehr viel weniger Arbeit. Marc Wittmann erklärt:

„Die Stimmzettel mussten nicht mehr auf Papier erstellt werden und auch die Auszählung war deutlich einfacher.“

Ein weiterer Grund für die Online-Wahl: Schon heute bietet das Versorgungswerk viele Dienstleistungen über das eigene Mitgliederportal an. So konnte auch der Zugang zur Online-Wahl unkompliziert und ohne Versendung weiterer Zugangsdaten erfolgen.

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Personalkosten wurden reduziert

Marc Wittmann kann die elektronische Wahl für Versorgungswerke generell empfehlen. Sei man gut vorbereitet, könne einem durch das digitale Verfahren viel Arbeit abgenommen werden. Der Personalaufwand, so Wittmann, sei jedenfalls erheblich gesenkt worden.

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