Gremien an Hochschulen

Das Hochschulrahmengesetz schreibt vor, dass die Mitglieder der Hochschulen ein Mitbestimmungsrecht haben. In der Regel wählen die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ihre Vertreter in verschiedene Gremien, die ihre Interessen vertreten.

Fakultätsübergreifende Gremien an Hochschulen

Der Senat
An den meisten Universitäten in Deutschland gibt es einen akademischen Senat, welcher das zentrale Verwaltungsorgan der Hochschule ist. Er besteht aus Vertretern der verschiedenen Mitgliedergruppen der Hochschule:

  • Professoren und Hochschullehrer
  • Wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern
  • Sonstigen Arbeitnehmern und technischen Angestellten
  • Studierenden

Je nach Hochschule kann es auch weitere Gruppen geben, die im Senat vertreten sind. Die Anzahl der Vertreter, die von den jeweiligen Mitgliedgruppen entsandt werden und deren Amtszeit, sind in der Wahlordnung oder der Satzung der Hochschule festgeschrieben. Der Senat wird durch alle Mitglieder einer Hochschule demokratisch, frei, geheim und unmittelbar gewählt. Dabei darf jede Gruppe Wahlvorschläge für ihre Vertreter beim Wahlvorstand einreichen. Jede Interessensgruppe wählt ihre eigenen Vertreter in den Senat. An einigen Hochschulen werden die Senatsvertreter jedoch auch von den Fakultäts- oder Fachbereichsräten entsendet.

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Das Studierendenparlament
Das Studierendenparlament (StuPa) an manchen Hochschulen auch Studierendenrat (StuRa), ist die gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden einer Hochschule. Es wird an den meisten Universitäten Deutschlands von allen Studierenden einer Hochschule gewählt. Zum Teil gibt es auch bei der Wahl des Studierendenparlament Wählergruppen, da die verschiedenen Fachbereiche beziehungsweise Fakultäten ihre Vertreter ins StuPa entsenden.

In Bayern jedoch sind Studierendenparlamente als gesetzliche Vertretung der Studierenden nicht  vorgesehen, hier gibt es zum Teil unabhängige Studierendenparlamente, die freiwillig durch die Hochschulen eingerichtet worden sind.

Gremien innerhalb der Fakultät

Fakultätsrat und Fachbereichsrat
Fakultäts- und Fachbereichsräte setzen sich aus Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden, wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern sowie technischen Angestellten der Fakultät zusammen. Sie werden durch die Mitglieder der Fakultät gewählt. Dabei wählt wiederum jede Interessengruppe ihre Vertreter in den Fakultätsrat.

Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat besteht aus Studierenden eines Studiengangs. Er kann von den Studierenden entweder gewählt werden oder wird auf freiwilliger Basis als sogenannte Fachschaftsinitiative gegründet.  Mitglieder des Fachschaftsrats sind meist auch im Fakultätsrat aktiv.


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